FAQ – alle Fragen zu Sachwerten für Firmenkunden
In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten zu den Versicherungen für Firmenkunden. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natürlich gerne unsere verschiedenen Kontaktmöglichkeiten nutzen.
Gewerbeschutz-Versicherung
- Welche KFZ-Versicherung brauche ich?
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Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
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- Wie kann ich einen KFZ-Schaden melden?
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Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
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- Wie kann ich eine KFZ-Versicherung abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Wie berechnet sich der Versicherungsbeitrag?
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Der Versicherungsbeitrag berechnet sich unter anderem aufgrund verschiedener Fahrzeugmerkmale (z. B. Hersteller, Modell, Gesamtmasse etc.) und der Nutzungsmerkmale. Weiterhin wird der individuelle Schadenverlauf mit berücksichtigt.
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- Welche Möglichkeiten der Selbstbeteiligung gibt es?
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Für die Voll- und/oder Teilkasko können Sie unterschiedliche Varianten wählen.
Die häufigsten Selbstbeteiligungen sind- Vollkasko 300 €/
Teilkasko 150 € - Vollkasko 500 €/
Teilkasko 150 € - Vollkasko 1.000 €/
Teilkasko 500 €
oder- Teilkasko 300 €
- Teilkasko 500 €
- Vollkasko 300 €/
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- Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
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In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
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Autohaus-Police
- Wie kann ich einen Schadenfall meines Autohauses melden?
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Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
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- Wie kann ich eine Autohaus-Police abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Wer kann sich über die Autohaus-Police versichern?
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Unsere Autohaus-Police ist für klassische Autohäuser – Vertrags- oder freie Händler – mit einer oder mehreren Automarken, repräsentativen Verkaufsräumen und Ausstellungsflächen für Automobile und einer angeschlossenen Werkstatt.
Wenn Sie hauptsächlich mit Kfz-Teilen, Reifen, Landmaschinen, Sonder- und Spezialfahrzeugen handeln, im Fahrzeugbau, im Bereich Tuning, Vermietung, als Straßenhändler oder als Händler mit Hauptvertriebsweg Internet tätig sind, dann ist unsere Autohaus-Police nicht das Richtige für Ihren Betrieb. Wir stellen Ihnen gerne ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Versicherungsangebot zusammen.
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- Wer ist in der Autohaus-Police versichert?
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In unserer Autohaus-Police sind der Geschäftsführer oder Inhaber des Autohauses sowie die angestellten Mitarbeiter in Ausübung ihrer Tätigkeit in Kfz-Handel und Kfz-Werkstatt versichert.
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- Wo gilt der Versicherungsschutz?
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Versicherungsschutz besteht auf Ihrem Betriebsgelände, in Ihren Ausstellungs- und Büroräumen, in der Werkstatt sowie unterwegs.
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- Wie werden die Prämie und die Versicherungssumme berechnet?
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Die Versicherungssumme und Ihre Beiträge werden jährlich auf Basis Ihres Nettoumsatzes neu berechnet.
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- Können die Versicherungen auch einzeln abgeschlossen werden?
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Ja, die Versicherungen können alle einzeln abgeschlossen werden. Grundsätzlich sind Sie aber mit unserer Autohaus-Police besser und günstiger versichert. Das Handling ist einfacher, weil es nur einen Vertrag, ein Bedingungswerk, eine Prämie und einen Ansprechpartner gibt. Zudem profitieren Sie von einer günstigeren Prämie gegenüber den Einzelversicherungen.
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- Welche Inventarversicherung brauche ich?
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Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Wählen Sie Ihren individuellen Versicherungsschutz mit verschiedenen Leistungserweiterungen selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Berater helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
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- Wie kann ich einen Inventarschaden melden?
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Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
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- Wie kann ich eine Inventarversicherung abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Für wen ist eine Inventarversicherung wichtig?
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Eine gewerbliche Inventarversicherung ist generell für jedes Unternehmen empfehlenswert.Für Handwerksbetriebe mit vielen Maschinen und Werkzeugen, für Händler mit großem beziehungsweise teurem Lagerbestand an Waren oder Vorräten oder für das produzierende Gewerbe wie z. B. Druckereien ist eine Inventarversicherung nahezu unverzichtbar.
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- Was ist versichert?
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In unserer gewerblichen Inventarversicherung besteht Versicherungsschutz für:
- die gesamte technische und kaufmännische Betriebseinrichtung
- alle Waren und Vorräte in Ihren Büro-, Geschäfts- und Lagerräumen
- Sachen Ihrer Kunden, die sich zur Bearbeitung oder Reparatur in Ihrer Obhut befinden
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- Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
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Versicherungsschutz besteht insbesondere bei Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen der Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte durch Schäden wie beispielsweise:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Einbruchdiebstahl
- Plusschutz wie z.B. böswillige Beschädigung oder Rauch und Ruß
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- Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
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In unserer Inventarversicherung besteht kein Versicherungsschutz bei Schäden durch
- betriebsbedingte normale bzw. vorzeitige Abnutzung oder Alterung
- Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
- Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
- Kernenergie
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- Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
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Im Schadenfall erhalten Sie in der Regel den Neuwert der zerstörten Sachen ersetzt. Die Höhe richtet sich nach dem Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungspreis. Bei beschädigten Sachen erhalten Sie die notwendigen Reparaturkosten.
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- Welche Glasversicherung brauche ich?
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Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet Ihnen Schutz gegen Schäden an der Außen - und Innenverglasung und an den Werbeanlagen. Lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
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- Wie kann ich einen Glasschaden melden?
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Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
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- Wie kann ich eine Glasversicherung abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Warum ist eine Glasversicherung wichtig?
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Die Glasversicherung greift nicht bei allen Schadenursachen. Der Leistungsumfang ist begrenzt auf Glasschäden durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm.Mit unserer gewerblichen Glasversicherung können Sie sich zusätzlich z. B. vor mutwilliger Beschädigung, Unvorsichtigkeit, Fahrlässigkeit oder Steinschlag absichern.
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- Was ist versichert?
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Glasversicherung für GebäudeVersichert sind:
- alle mit dem Gebäude fest verbundenen Außen- und Innenscheiben und Platten aus Glas, Glaskeramik und Kunststoff
- Außenvitrinen und Schaukästen - auch außerhalb von Gebäuden
- Werbeanlagen wie Leuchtröhrenanlagen, Firmenschilder, Transparente
Glasversicherung für InventarVersichert sind:- alle nicht fest mit dem Gebäude verbundenen Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas, Glaskeramik und Kunststoff
- künstlerisch bearbeitete Scheiben, Platten, und Spiegel
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- Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
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Unsere gewerbliche Glasversicherung leistet:
- bei Bruch der versicherten Innen- und Außenverglasung
- unabhängig von der Ursache, also z. B. bei Fahrlässigkeit durch Ihren Mitarbeiter, bei Steinschlag durch vorbeifahrende Fahrzeuge oder spielende Kinder, aber auch bei Schäden durch Einbruch oder Spannungen im Glas
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- Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
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In unserer gewerblichen Glasversicherung besteht kein Versicherungsschutz bei Schäden durch
- Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z. B. Schrammen, Kratzer oder Muschelausbrüche)
- Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
- Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
- Kernenergie
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- Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
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Im Schadenfall ersetzen wir Ihnen die vom Schaden betroffenen Verglasungen in gleicher Art und Güte. Sollte eine Notverglasung erforderlich sein, sind diese Kosten ebenfalls in unserer Versicherung inbegriffen. Zudem übernehmen wir die Entsorgung der beschädigten Verglasungen.
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- Wie kann ich eine Bauleistungsversicherung abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Für wen ist eine Bauleistungsversicherung wichtig?
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Eine Bauleistungsversicherung ist für jeden wichtig, der Baumaßnahmen plant und durchführt – egal ob Sie Auftraggeber (Bauherr) oder Auftragnehmer (Bauunternehmer) sind.
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- Was ist versichert?
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Versichert sind
- alle Bauleistungen wie z. B. Neubauten, Umbauvorhaben, Erweiterungsbauten, Tiefbaumaßnahmen, auch Eigenleistungen,
- alle Baustoffe und Bauteile einschließlich der wesentlich einzubauenden festen Gebäudebestandteile wie Türen und Fenster,
- Außenanlagen mit Ausnahme von Gartenanlagen und Bepflanzungen, die im Rahmen des Bauvorhabens eingebracht bzw. ausgeführt werden.
Nicht versichert sind- die Baustelleneinrichtung
- Zeichnungen und Pläne
- Baugeräte, Werkzeuge
- Fahrzeuge aller Art
- Personenschäden
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- Wann besteht Versicherungsschutz?
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Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Baubeginn, frühestens jedoch mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Der Versicherungsschutz endet ebenfalls mit dem vereinbarten Zeitpunkt, ggf. jedoch schon mit der Bezugsfertigkeit, nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder mit dem Tag der behördlichen Gebrauchsabnahme.
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- Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
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Sie erhalten von uns eine Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen des versicherten Bauvorhabens oder gelagerter Baumaterialien z. B. durch
- Vandalismus, Böswilligkeit, Sabotage
- Fahrlässigkeit und Vandalismus
- Ungeschicklichkeit
- Diebstahl fest eingebauter Teile
- unbekannte Eigenschaften des Baugrunds
- Baugrubeneinsturz
- Fehler bei der Bauausführung
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- Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
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In unserer Bauleistungsversicherung besteht z. B. kein Versicherungsschutz bei Schäden durch
- Vorsatz des Versicherungsnehmers, der mitversicherten Unternehmen oder ihrer Repräsentanten
- normale Witterungseinflüsse
- Diebstahl lagernder Materialien
- Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
- Terrorakte
- Kernenergie
- normale Wasserführung oder normale Wasserstände von Gewässern
- Brand, Blitzschlag und Explosion (hierfür empfehlen wir den Abschluss einer Feuer-Rohbauversicherung)
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- Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
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Wir ersetzen Ihnen im Schadenfall sämtliche Lieferungen und Leistungen, die notwendig sind, um den Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens wiederherzustellen. Dazu gehören beispielsweise auch Aufräumkosten und Kosten für die Trocknung von durchfeuchteten Gebäudeteilen.
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