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FAQ – alle Fragen zu Haftpflicht und Rechtsschutz für Firmenkunden

In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig ge­stellte Fra­gen und die dazu­ge­hörigen Ant­worten zu den Ver­siche­rungen für Firmenkunden. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natür­lich gerne unsere ver­schiedenen Kontakt­möglich­keiten nutzen.

Berufshaftpflichtversicherung

Für wen eignet sich die Berufshaftpflichtversicherung?
  • Eine Betriebs­­haft­­pflicht­­ver­­sicherung ist für jedes Unter­­nehmen un­ver­­zicht­bar, denn Schaden­­ersatz­­forderungen können die wirt­­schaft­liche Existenz Ihres Unter­­nehmens ge­­fährden.

Betriebshaftpflichtversicherung

Wer ist alles in der Betriebshaftpflichtversicherung versichert?
  • Mit unserer Betriebs-Haft­pflicht­ver­sicherung sind Sie als Ver­sicherungs­nehmer, Ihre gesetz­lichen Ver­treter, Ihre fest an­ge­stellten Mit­arbeiter, Zeit­arbeits­kräfte, Aus­hilfen und Aus­zu­bildende während der Arbeit vor Haft­pflicht­ansprüchen Dritter ge­schützt.

D&O Versicherung

Wann greift die D&O-Versicherung?
  • Ver­sicherungs­schutz besteht, wenn Sie wegen einer Pflicht­verletzung für einen Ver­mögens­schaden in An­spruch ge­nommen werden: So können Sie vom Unter­nehmen, also Ihrem Arbeit­geber selbst oder von einem außen­stehenden Dritten direkt in An­spruch ge­nommen werden, wenn Sie durch eine Pflicht­ver­letzung einen Ver­mögens­schaden ver­ursacht haben. Natürlich prü­fen wir als Ihr Ver­sicherer dann die An­sprüche des Ge­schädigten – und wehren sie ab, wenn sie un­be­rechtigt sind. Oder zahlen, wenn sie be­rechtigt sind.

Wen schützt die D&O-Versicherung?
  • Der Schutz der D&O Ver­sicherung kommt den Ent­scheidungs­trägern des jeweiligen Unter­nehmens zugute, dem Ge­schäfts­führer einer GmbH, dem Ver­eins­vorstand, den leitenden An­ge­stellten sowie etlichen weiteren Per­sonen mit unter­nehmerischer Ver­antwortung. Ab­ge­schlos­sen wird der Ver­sicherungs­vertrag vom Unter­nehmen für seine Ent­scheidungs­träger, denen aus­schließlich die Rechte aus dem Ver­trag zu­stehen.

Vermögensschadenhaftpflicht

Was sind „echte Vermögensschäden“?
  • Unsere Vermögens­schaden­haft­pflicht ver­sichert so­genannte „echte Vermögens­schäden“. Das sind finanzielle Schäden, die weder durch einen vor­an­ge­gangen Personen- noch durch einen Sach­schaden ent­standen sind, noch sich aus solchen Schäden her­leiten. Wenn z.B. durch falsche Be­ratung ein finanzieller Ver­lust ent­steht, dann ist das ein echter Ver­mögens­schaden.

Wer braucht die Vermögensschadenhaftpflicht?
  • Unsere Vermögensschadenhaftpflicht ist gerade für Freiberufler besonders geeignet. Also für alle Berufe, die eine verwaltende, beratende, beurkundende, prüfende oder gutachterliche Tätigkeit ausüben.

    Das sind Freiberufler wie:

    • Rechtsanwälte
    • Steuerberater
    • Gutachter/Sachverständige
    • Rechtsbeistände
    • Hausverwalter
    • Berufsbetreuer
    • Buchhalter
    • Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer
    • Unternehmensberater

     

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FAQ's

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