FAQ – Portal für Firmenkunden
In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten zu den einzelnen Versicherungssparten für Firmenkunden. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natürlich gerne unsere verschiedenen Kontaktmöglichkeiten nutzen.
Ertragsausfall
- Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Ertragsausfallversicherung in Anspruch nehmen möchte?
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Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
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- Wie kann ich eine Ertragsausfallversicherung abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Warum ist eine Ertragsausfallversicherung wichtig?
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Unerwartete Vorfälle – wie z. B. ein Feuerschaden, ein Schaden an einer Maschine oder ein Diebstahl von wichtigen Produktionsgütern – können ernste Folgen haben und Ihren Betrieb einschränken oder sogar komplett stilllegen.
Oft dauert es eine Weile, bis Schäden repariert sind oder Ersatz beschafft werden kann. In dieser Zeit laufen Ihre Kosten weiter, aber die Einnahmen fallen aus. Diese Situation kann schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen.
Mit einer Ertragsausfallversicherung stellen Sie die Ertragskraft Ihres Unternehmens sicher und erhöhen die Kreditwürdigkeit. Für Ihre Mitarbeiter bleiben Sie ein zuverlässiger Arbeitgeber, für Kunden und Lieferanten ein zuverlässiger Partner.
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- Was ist versichert?
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In unserer Ertragsausfallversicherung sind Ertragsausfälle versichert, die aufgrund einer Beeinträchtigung des Betriebs oder einer Unterbrechung des Betriebs infolge eines versicherten Sachschadens entstehen.
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- Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
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Die Versicherungssumme richtet sich nach der individuellen Ertragskraft Ihres Unternehmens. Sie wird aus Ihren Nettoumsatzerlösen abzüglich variabler Kosten – z. B. für Ihren Wareneinsatz – und zuzüglich einer zukunftsorientierten Vorsorge gebildet:
Nettoumsatzerlöse
- Waren/Materialeinsatz
+ 10% Vorsorge
= Versicherungssumme
Da die Ertragsausfallversicherung die zukünftige Ertragslage Ihres Unternehmens absichert, sollte die Versicherungssumme großzügig bemessen werden. Stellen wir am Ende des Versicherungsjahres fest, dass die Versicherungssumme zu hoch war, erhalten Sie bis zu einem Drittel der Jahresprämie zurückvergütet.
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- Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
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Unsere Ertragsausfallversicherung leistet bei versicherten Sachschäden, die zu einer Unterbrechung des Betriebs führen können, z. B. durch
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Einbruchdiebstahl
- Plusschutz wie z.B. böswillige Beschädigung oder Rauch und Ruß
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- Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
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In unserer Ertragsausfallversicherung besteht kein Versicherungsschutz bei Schäden durch
- betriebsbedingte normale bzw. vorzeitige Abnutzung oder Alterung
- Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
- Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
- Kernenergie
- Erdbeben
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- Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
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Im Schadenfall ersetzen wir Ihnen den entgangenen Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten wie:
- Löhne, Gehälter, Abschreibungen
- Kosten für die Errichtung eines Notbetriebs
- Kosten für die Beschleunigung einer Reparatur
- Sonderzulagen für Zusatzschichten, um Produktionsausfälle auszugleichen
- Marketing- und PR-Kosten, um die ursprüngliche Marktstellung wiederherzustellen
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- Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung in Anspruch nehmen möchte?
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Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
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- Wie kann ich eine Betriebsschließungsversicherung abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Wer braucht eine Betriebsschließungsversicherung?
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Der Abschluss einer Betriebsschließungsversicherung ist besonders sinnvoll für
- alle Gastronomiebetriebe, Hotels oder Großküchen
- alle Handels- und Dienstleistungsbetriebe, die mit direktem Kunden-/ Patientenkontakt oder mit infektionsgefährdeten Produkten arbeiten
Grundsätzlich kann jeder Betrieb von einer behördlichen Maßnahme zur Verhütung oder Bekämpfung von Infektionskrankheiten- oder Krankheitserregern betroffen sein.
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- Wann leistet die Betriebsschließungsversicherung?
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Unsere Betriebsschließungsversicherung entschädigt, wenn eine zuständige Behörde aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) konkret im Wege einer behördlichen Einzelanordnung den versicherten Betrieb oder eine versicherte Betriebsstätte ganz oder teilweise schließt, um ausschließlich das Auftreten der folgenden, namentlich benannten Krankheiten und Krankheitserreger zu verhüten oder zu bekämpfen:Krankheiten:
- Botulismus
- Cholera
- Diphtherie
- humane spongiforme Enzephalopathie, außer familiär-hereditäre Form
- akute Virushepatitis
- enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
- virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
- Keuchhusten
- Masern
- Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis
- Milzbrand
- Mumps
- Pest
- Poliomyelitis
- Röteln einschließlich Rötelnembryopathie
- Tollwut
- Tuberkulose
- Typhus abdominalis und Paratyphus
- Windpocken
- zoonotische Influenza
- Behandlungsbedürftige Tuberkulose
- Clostridioides-difficil-Infektion mit klinisch schwerem Verlauf
- mikrobiell bedingte Lebensmittelvergiftung
- akute infektiöse Gastroenteritis
- der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung
- die Verletzung eines Menschen durch ein tollwutkrankes, -verdächtiges oder ansteckungsverdächtiges Tier sowie die Berührung eines solchen Tieres oder Tierkörpers,
Krankheitserreger:- Adenoviren
- Bacillus anthracis
- Bordetella pertussis, Bordetella parapertussis
- humanpathogene Bornaviren
- Borrelia recurrentis
- Brucella sp.
- Campylobacter sp., darmpathogen
- Chikungunya-Virus
- Chlamydia psittaci
- Clostridium botulinum oder Toxinnachweis
- Corynebacterium spp., Toxin bildend
- Coxiella burnetii
- Dengue-Virus
- humanpathogene Cryptosporidium sp.
- Ebolavirus
- Escherichia coli
- Francisella tularensis
- FSME-Virus
- Gelbfiebervirus
- Giardia lamblia
- Haemophilus influenzae
- Hantaviren
- Hepatitis-A-, -B-, -C-, -D-, E-Virus
- Influenzaviren
- Lassavirus
- Legionella sp.
- humanpathogene Leptospira sp.
- Listeria monocytogenes
- Marburgvirus
- Masernvirus
- Middle-East-Respiratory-Syndrom-Coronavirus (MERS-CoV)
- Mumpsvirus
- Mycobacterium leprae
- Mycobacterium tuberculosis/africanum, Mycobacterium bovis
- Neisseria meningitidis
- Norovirus
- Poliovirus
- Rabiesvirus
- Rickettsia prowazekii
- Rotavirus
- Rubellavirus
- Salmonella Paratyphi
- Salmonella Typhi
- Salmonella, sonstige
- Shigella sp.
- Streptococcus pneumoniae
- Trichinella spiralis
- Varizella-Zoster-Virus
- Vibrio spp.
- West-Nil-Virus
- Yersinia pestis
- Yersinia spp.
- Zika-Virus und sonstige Arboviren
- Staphylococcus aureus, Methiccillin-resistente Stämme
- Enterobacterales
- Acinetobacter spp.
- andere Erreger hämorrhagischer Fieber
- Treponema pallidum
- HIV
- Echinococcus sp.
- Plasmodium sp.
- Toxoplasma gondii
- Neisseria gonorrhoeae
Schäden durch andere, hier nicht namentlich benannte Krankheiten und Krankheitserreger wie z. B. COVID-19, SARS-CoV und SARS-CoV-2 oder dessen Mutationen sind nicht versichert.
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- Wie lange leistet die Betriebsschließungsversicherung?
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Die Betriebsschließungsversicherung leistet für Schäden aus einer Schließung im Rahmen der vereinbarten Haftzeit von 30, 60 oder 90 Tagen.
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- Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
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Im Schadenfall ersetzen wir Ihrem Betrieb beispielsweise
- entgangene Gewinne und fortlaufende Kosten wie Gehälter, Löhne sowie sonstige Erträge, die trotz einer Betriebsschließung regelmäßig anfallen
- Desinfektionskosten an Ihren Betriebsräumen und -einrichtungen sowie Vorräten und Waren
- Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungskosten von Vorräten und Waren, sofern eine Desinfektion nicht möglich ist
- Bruttolohn- und Gehaltsaufwendungen, die bei einem Tätigkeits- oder Beschäftigungsverbot gegen Betriebsangehörige dem Betrieb zusätzlich entstehen, längstens für 6 Wochen
- Zusätzliche Bruttolohn- und Gehaltsaufwendungen für die Einstellung einer Ersatzkraft bei Erkrankung des Betriebsinhabers, längstens für 6 Wochen
- Kosten für Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen, die behördlich angeordnet werden, um Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider von bestimmten Krankheiten oder Krankheitserregern zu untersuchen (z. B. Blutuntersuchung)
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- Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
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In unserer Betriebsschließungsversicherung besteht u. a. kein Versicherungsschutz für:
- Schäden durch andere nicht namentlich benannte Krankheiten und Krankheitserreger wie z. B. COVID-19, SARS-CoV und SARS-CoV-2 oder deren Mutationen
- Schäden durch behördlich angeordnete Maßnahmen, obwohl innerhalb des versicherten Betriebes selbst, keine namentlich benannte Krankheit bzw. Krankheitserreger aufgetreten ist
- Schäden, die als Folge einer Epidemie oder Pandemie verursacht werden
- Schäden, die durch Anordnung einer Betriebsschließung im Wege einer Allgemeinverfügung entstehen
- Schäden durch versicherte Maßnahmen, wenn sie mehrmals angeordnet werden und die mehrfachen Anordnungen auf den gleichen Umständen beruhen
- Schäden, die durch Naturereignisse, durch Grundwasser oder Ableitung von Betriebswässern entstehen
- Schäden an Schlachttieren, die nach der amtlichen Untersuchung für nicht tauglich erklärt wurden
- Schäden an Vorräten und Waren, die bereits bei Lieferung an den Betrieb infiziert waren
- Schäden, für die der Versicherungsnehmer öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche gegen den Staat und andere Stellen geltend machen kann oder für deren Kompensation andere staatliche Zuwendungen zur Verfügung gestellt werden
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- Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung in Anspruch nehmen möchte?
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Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
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- Wie kann ich eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Für wen ist eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung wichtig?
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Eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung ist für jedes Unternehmen zu empfehlen, das mit seinen stationären Maschinen Betriebsgewinne und fortlaufende Kosten erwirtschaftet, insbesondere dann, wenn es sich bei den Maschinen um sogenannte „Engpassmaschinen“ handelt, bei deren Ausfall ein Unterbrechungsschaden zu befürchten ist. Für folgende Branchen könnte dies beispielsweise der Fall sein:
- Grafische Betriebe
- Metallverarbeitung
- Kunststoff-, Gummi- und Lederverarbeitung
- Holzbearbeitung
- Textilbetriebe
- Nahrungsmittelhersteller
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Betreiber der Maschine Eigentümer sind, oder ob diese finanziert, geleast oder nur gemietet ist.
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- Welche Risiken sind versichert?
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In unserer Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung sind die finanziellen Folgeschäden versichert, die durch den Ausfall der Maschinen entstehen.
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- Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
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Die Versicherungssumme ist eine Jahresversicherungssumme. Sie wird gebildet aus dem Betriebsgewinn und den fortlaufenden Kosten, die die versicherte Maschine ohne Unterbrechung erwirtschaftet hätte.
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- Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
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Unsere Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung leistet Entschädigung für unvorhersehbare Schäden an den versicherten Maschinen und Anlagen durch Beschädigung oder Zerstörung. Diese können z. B. verursacht werden durch:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter
- Kurzschluss, Überstrom, Überspannung
- Material-, Konstruktions-, Ausführungsfehler
- Sturm, Frost, Eisgang
- Zerreißen infolge Fliehkraft
- Wasser-, Öl-, Schmiermittelmangel
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
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- Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
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In unserer Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung besteht z. B. kein Versicherungsschutz bei Schäden durch
- betriebsbedingte normale bzw. vorzeitige Abnutzung oder Alterung
- Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
- Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
- Terrorakte
- Kernenergie
- Erdbeben und deren Folgen
- Überschwemmung
- Brand, Blitzschlag, Explosion und Diebstahl (hierfür empfehlen wir den Abschluss einer Feuer- bzw. Einbruchdiebstahl-Betriebsunterbrechungsversicherung)
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- Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
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Wird die technische Einsatzmöglichkeit einer betriebsfertigen Sache (Maschine, maschinelle Einrichtung oder sonstige technische Anlage) infolge eines eingetretenen Sachschadens unterbrochen oder beeinträchtigt, leisten wir je nach vereinbarter Haftzeit Entschädigung für den dadurch entstehenden Unterbrechungsschaden (Betriebsgewinne und fortlaufende fixe Kosten).
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