Sie sind hier: Startseite |Versicherungen

FAQ – Portal für Firmenkunden

In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig ge­stellte Fra­gen und die dazu­ge­hörigen Ant­worten zu den einzel­nen Ver­siche­rungs­sparten für Firmenkunden. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natür­lich gerne unsere ver­schiedenen Kontakt­möglich­keiten nutzen.

Ertragsausfall

Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Ertragsausfallversicherung in Anspruch nehmen möchte?
  • Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Ertragsausfallversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Warum ist eine Er­trags­aus­fall­ver­sicherung wichtig?
  • Un­er­war­te­te Vor­fäl­le – wie z. B. ein Feu­er­scha­den, ein Scha­den an ei­ner Ma­schi­ne oder ein Dieb­stahl von wich­ti­gen Pro­duk­tions­gü­tern – kön­nen erns­te Fol­gen ha­ben und Ih­ren Be­trieb ein­schrän­ken oder so­gar kom­plett still­le­gen.
    Oft dau­ert es ei­ne Wei­le, bis Schä­den re­pa­riert sind oder Er­satz be­schafft wer­den kann. In die­ser Zeit lau­fen Ih­re Kos­ten wei­ter, aber die Ein­nah­men fal­len aus. Die­se Si­tua­tion kann schnell exis­tenz­be­dro­hen­de Aus­maße an­neh­men.
    Mit ei­ner Er­trags­aus­fall­ver­si­che­rung stel­len Sie die Er­trags­kraft Ih­res Un­ter­neh­mens si­cher und er­hö­hen die Kre­dit­wür­dig­keit. Für Ih­re Mit­ar­bei­ter blei­ben Sie ein zu­ver­läs­si­ger Ar­beit­ge­ber, für Kun­den und Lie­fe­ran­ten ein zu­ver­läs­si­ger Part­ner.
Was ist versichert?
  • In un­se­rer Er­trags­aus­fall­ver­si­che­rung sind Er­trags­aus­fäl­le ver­si­chert, die auf­grund ei­ner Be­ein­träch­ti­gung des Be­triebs oder ei­ner Un­ter­bre­chung des Betriebs in­fol­ge ei­nes ver­si­cher­ten Sach­scha­dens ent­ste­hen.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
  • Die Ver­si­che­rungs­sum­me rich­tet sich nach der in­di­vi­duel­len Er­trags­kraft Ih­res Un­ter­neh­mens. Sie wird aus Ih­ren Net­to­um­satz­er­lö­sen ab­züg­lich va­riab­ler Kos­ten – z. B. für Ih­ren Wa­ren­ein­satz – und zu­züg­lich ei­ner zu­kunfts­orien­tier­ten Vor­sor­ge ge­bil­det:

    Net­to­um­satz­er­lö­se
    - Wa­ren/Ma­te­rial­ein­satz
    + 10% Vor­sor­ge
    = Ver­si­che­rungs­sum­me

    Da die Er­trags­aus­fall­ver­si­che­rung die zu­künf­ti­ge Er­trags­la­ge Ih­res Un­ter­neh­mens ab­si­chert, soll­te die Ver­si­che­rungs­sum­me groß­zü­gig be­mes­sen wer­den. Stel­len wir am En­de des Ver­si­che­rungs­jah­res fest, dass die Ver­si­che­rungs­sum­me zu hoch war, er­hal­ten Sie bis zu ei­nem Drit­tel der Jah­res­prä­mie zu­rück­ver­gü­tet.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Un­se­re Er­trags­aus­fall­ver­si­che­rung leis­tet bei ver­si­cher­ten Sach­schä­den, die zu ei­ner Unterbrechung des Betriebs füh­ren kön­nen, z. B. durch
    • Feuer (Brand, Blitz­schlag, Ex­plo­sion)
    • Lei­tungs­was­ser
    • Sturm und Ha­gel
    • Ein­bruch­dieb­stahl
    • Plusschutz  wie z.B. bös­willige Beschä­digung oder Rauch und Ruß
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
  • In un­se­rer Er­trags­aus­fall­ver­si­che­rung be­steht kein Ver­si­che­rungs­schutz bei Schä­den durch
    • be­triebs­be­ding­te nor­ma­le bzw. vor­zei­ti­ge Ab­nut­zung oder Al­te­rung
    • Vor­satz des Ver­si­che­rungs­neh­mers oder des­sen Re­prä­sen­tan­ten
    • Kriegs­er­eig­nis­se je­der Art oder in­ne­re Un­ru­hen
    • Kern­ener­gie
    • Erd­be­ben
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
  • Im Scha­den­fall er­set­zen wir Ih­nen den ent­gan­ge­nen Be­triebs­ge­winn und fort­lau­fen­de Kos­ten wie:
    • Löh­ne, Ge­häl­ter, Ab­schrei­bun­gen
    • Kos­ten für die Er­rich­tung ei­nes Not­be­triebs
    • Kos­ten für die Be­schleu­ni­gung ei­ner Re­pa­ra­tur
    • Son­der­zu­la­gen für Zu­satz­schich­ten, um Pro­duk­tions­aus­fäl­le aus­zu­glei­chen
    • Mar­ke­ting- und PR-Kos­ten, um die ur­sprüng­li­che Markt­stel­lung wie­der­her­zu­stel­len
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung in Anspruch nehmen möchte?
  • Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Betriebsschließungsversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wer braucht eine Betriebs­schließungs­versicherung?
  • Der Abschluss einer Betriebsschließungsversicherung ist besonders sinnvoll für
    • alle Gastronomiebetriebe, Hotels oder Großküchen
    • alle Handels- und Dienstleistungsbetriebe, die mit direktem Kunden-/ Patientenkontakt oder mit infektionsgefährdeten Produkten arbeiten
    Grundsätzlich kann jeder Betrieb von einer behördlichen Maßnahme zur Verhütung oder Bekämpfung von Infektionskrankheiten- oder Krankheitserregern betroffen sein.
Wann leistet die Betriebs­schließungs­versicherung?
  • Unsere Betriebsschließungsversicherung entschädigt, wenn eine zuständige Behörde aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) konkret im Wege einer behördlichen Einzelanordnung den versicherten Betrieb oder eine versicherte Betriebsstätte ganz oder teilweise schließt, um ausschließlich das Auftreten der folgenden, namentlich benannten Krankheiten und Krankheitserreger zu verhüten oder zu bekämpfen:
    Krankheiten:
    • Botulismus
    • Cholera
    • Diphtherie
    • humane spongiforme Enzephalopathie, außer familiär-hereditäre Form
    • akute Virushepatitis
    • enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
    • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
    • Keuchhusten
    • Masern
    • Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis
    • Milzbrand
    • Mumps
    • Pest
    • Poliomyelitis
    • Röteln einschließlich Rötelnembryopathie
    • Tollwut
    • Tuberkulose
    • Typhus abdominalis und Paratyphus
    • Windpocken
    • zoonotische Influenza
    • Behandlungsbedürftige Tuberkulose
    • Clostridioides-difficil-Infektion mit klinisch schwerem Verlauf
    • mikrobiell bedingte Lebensmittelvergiftung
    • akute infektiöse Gastroenteritis
    • der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung
    • die Verletzung eines Menschen durch ein tollwutkrankes, -verdächtiges oder ansteckungsverdächtiges Tier sowie die Berührung eines solchen Tieres oder Tierkörpers,
    Krankheitserreger:
    • Adenoviren
    • Bacillus anthracis
    • Bordetella pertussis, Bordetella parapertussis
    • humanpathogene Bornaviren
    • Borrelia recurrentis
    • Brucella sp.
    • Campylobacter sp., darmpathogen
    • Chikungunya-Virus
    • Chlamydia psittaci
    • Clostridium botulinum oder Toxinnachweis
    • Corynebacterium spp., Toxin bildend
    • Coxiella burnetii
    • Dengue-Virus
    • humanpathogene Cryptosporidium sp.
    • Ebolavirus
    • Escherichia coli
    • Francisella tularensis
    • FSME-Virus
    • Gelbfiebervirus
    • Giardia lamblia
    • Haemophilus influenzae
    • Hantaviren
    • Hepatitis-A-, -B-, -C-, -D-, E-Virus
    • Influenzaviren
    • Lassavirus
    • Legionella sp.
    • humanpathogene Leptospira sp.
    • Listeria monocytogenes
    • Marburgvirus
    • Masernvirus
    • Middle-East-Respiratory-Syndrom-Coronavirus (MERS-CoV)
    • Mumpsvirus
    • Mycobacterium leprae
    • Mycobacterium tuberculosis/africanum, Mycobacterium bovis
    • Neisseria meningitidis
    • Norovirus
    • Poliovirus
    • Rabiesvirus
    • Rickettsia prowazekii
    • Rotavirus
    • Rubellavirus
    • Salmonella Paratyphi
    • Salmonella Typhi
    • Salmonella, sonstige
    • Shigella sp.
    • Streptococcus pneumoniae
    • Trichinella spiralis
    • Varizella-Zoster-Virus
    • Vibrio spp.
    • West-Nil-Virus
    • Yersinia pestis
    • Yersinia spp.
    • Zika-Virus und sonstige Arboviren
    • Staphylococcus aureus, Methiccillin-resistente Stämme
    • Enterobacterales
    • Acinetobacter spp.
    • andere Erreger hämorrhagischer Fieber
    • Treponema pallidum
    • HIV
    • Echinococcus sp.
    • Plasmodium sp.
    • Toxoplasma gondii
    • Neisseria gonorrhoeae
    Schäden durch andere, hier nicht namentlich benannte Krankheiten und Krankheitserreger wie z. B. COVID-19, SARS-CoV und SARS-CoV-2 oder dessen Mutationen sind nicht versichert.
Wie lange leistet die Betriebs­schließungs­versicherung?
  • Die Betriebsschließungsversicherung leistet für Schäden aus einer Schließung im Rahmen der vereinbarten Haftzeit von 30, 60 oder 90 Tagen.
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
  • Im Schadenfall ersetzen wir Ihrem Betrieb beispielsweise
    • entgangene Gewinne und fortlaufende Kosten wie Gehälter, Löhne sowie sonstige Erträge, die trotz einer Betriebsschließung regelmäßig anfallen
    • Desinfektionskosten an Ihren Betriebsräumen und -einrichtungen sowie Vorräten und Waren
    • Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungskosten von Vorräten und Waren, sofern eine Desinfektion nicht möglich ist
    • Bruttolohn- und Gehaltsaufwendungen, die bei einem Tätigkeits- oder Beschäftigungsverbot gegen Betriebsangehörige dem Betrieb zusätzlich entstehen, längstens für 6 Wochen
    • Zusätzliche Bruttolohn- und Gehaltsaufwendungen für die Einstellung einer Ersatzkraft bei Erkrankung des Betriebsinhabers, längstens für 6 Wochen
    • Kosten für Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen, die behördlich angeordnet werden, um Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider von bestimmten Krankheiten oder Krankheitserregern zu untersuchen (z. B. Blutuntersuchung)
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
  • In un­se­rer Be­triebs­­schließungs­­ver­­si­che­rung be­steht u. a. kein Ver­si­che­rungs­schutz für:
    • Schäden durch andere nicht namentlich benannte Krankheiten und Krankheitserreger wie z. B. COVID-19, SARS-CoV und SARS-CoV-2 oder deren Mutationen
    • Schäden durch behördlich angeordnete Maßnahmen, obwohl innerhalb des versicherten Betriebes selbst, keine namentlich benannte Krankheit bzw. Krankheitserreger aufgetreten ist
    • Schäden, die als Folge einer Epidemie oder Pandemie verursacht werden
    • Schäden, die durch Anordnung einer Betriebsschließung im Wege einer Allgemeinverfügung entstehen
    • Schäden durch versicherte Maßnahmen, wenn sie mehrmals angeordnet werden und die mehrfachen Anordnungen auf den gleichen Umständen beruhen
    • Schäden, die durch Naturereignisse, durch Grundwasser oder Ableitung von Betriebswässern entstehen
    • Schäden an Schlachttieren, die nach der amtlichen Untersuchung für nicht tauglich erklärt wurden
    • Schäden an Vorräten und Waren, die bereits bei Lieferung an den Betrieb infiziert waren
    • Schäden, für die der Versicherungsnehmer öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche gegen den Staat und andere Stellen geltend machen kann oder für deren Kompensation andere staatliche Zuwendungen zur Verfügung gestellt werden
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung in Anspruch nehmen möchte?
  • Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für wen ist eine Maschinen-Betriebs­unter­brechungs­ver­sicherung wichtig?
  • Eine Ma­schi­nen-Be­triebs­­un­ter­bre­chungs­­ver­si­che­rung ist für je­des Un­ter­neh­men zu emp­feh­len, das mit sei­nen sta­tio­nä­ren Ma­schi­nen Be­triebs­­ge­win­ne und fort­­lau­fen­de Kos­ten er­wirt­schaf­tet, ins­be­son­de­re dann, wenn es sich bei den Ma­schi­nen um so­ge­nann­te „Eng­­pass­ma­schi­nen“ han­delt, bei de­ren Aus­fall ein Un­ter­­bre­chungs­scha­den zu be­fürch­ten ist. Für fol­gen­de Bran­chen könn­te dies bei­spiels­wei­se der Fall sein:
    • Gra­fi­sche Be­trie­be
    • Me­tall­ver­ar­bei­tung
    • Kunst­stoff-, Gum­mi- und Le­der­ver­ar­bei­tung
    • Holz­be­ar­bei­tung
    • Tex­til­be­trie­be
    • Nah­rungs­­mit­tel­­her­­stel­­ler
    Da­bei spielt es kei­ne Rol­le, ob Sie als Be­trei­ber der Ma­schi­ne Ei­gen­­tü­mer sind, oder ob die­se fi­nan­ziert, ge­least oder nur ge­mie­tet ist.
Welche Risiken sind versichert?
  • In un­se­rer Ma­­schi­nen-Be­­triebs­­un­ter­­bre­chungs­­ver­­si­che­rung sind die fi­nan­ziel­len Fol­ge­­schä­den ver­si­chert, die durch den Aus­­fall der Ma­schi­nen ent­ste­hen.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
  • Die Ver­­si­che­rungs­­sum­me ist ei­ne Jah­res­­ver­si­che­rungs­­sum­me. Sie wird ge­bil­det aus dem Be­triebs­­ge­winn und den fort­­lau­fen­den Kos­ten, die die ver­si­cher­te Ma­schi­ne oh­ne Un­ter­­bre­chung er­wirt­schaf­tet hät­te.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Un­se­re Ma­­schi­nen-Be­­triebs­­un­ter­­bre­chungs­­ver­si­che­rung leis­tet Ent­­schä­di­gung für un­vor­­her­seh­ba­re Schä­den an den ver­si­cher­ten Ma­schi­nen und An­la­gen durch Be­­schä­di­gung oder Zer­stö­rung. Die­se kön­nen z. B. ver­ur­sacht wer­den durch:
    • Be­die­nungs­feh­ler, Un­ge­schick­lich­keit, Vor­satz Drit­ter
    • Kurz­schluss, Über­strom, Über­span­nung
    • Ma­te­rial-, Kons­truk­tions-, Aus­füh­rungs­feh­ler
    • Sturm, Frost, Eis­gang
    • Zer­reißen in­fol­ge Flieh­kraft
    • Was­ser-, Öl-, Schmier­mit­tel­man­gel
    • Ver­sa­gen von Mess-, Re­gel- oder Si­cher­heits­­ein­rich­tun­gen
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
  • In un­se­rer Ma­­schi­nen-Be­­triebs­­un­ter­­bre­chungs­­ver­­si­che­rung be­steht z. B. kein Ver­si­che­rungs­­schutz bei Schä­den durch
    • be­triebs­be­ding­te nor­ma­le bzw. vor­zei­ti­ge Ab­nut­zung oder Al­te­rung
    • Vor­satz des Ver­­si­che­rungs­­neh­mers oder des­sen Re­­prä­sen­tan­ten
    • Kriegs­­er­eig­nis­se je­der Art oder in­ne­re Un­ru­hen
    • Ter­ror­ak­te
    • Kern­ener­gie
    • Erd­be­ben und de­ren Fol­gen
    • Über­schwem­mung
    • Brand, Blitz­schlag, Ex­plo­sion und Dieb­stahl (hier­für emp­feh­len wir den Ab­schluss ei­ner Feu­er- bzw. Ein­bruch­­dieb­stahl-Be­triebs­­un­ter­­bre­chungs­­ver­si­che­rung)
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
  • Wird die tech­ni­sche Ein­satz­mög­lich­keit ei­ner be­triebs­fer­ti­gen Sa­che (Ma­schi­ne, ma­schi­nel­le Ein­rich­tung oder sons­ti­ge tech­ni­sche An­la­ge) in­fol­ge ei­nes ein­ge­tre­te­nen Sach­scha­dens un­ter­bro­chen oder be­ein­träch­tigt, leis­ten wir je nach ver­ein­bar­ter Haft­zeit Ent­schä­di­gung für den da­durch ent­ste­hen­den Un­ter­bre­chungs­scha­den (Be­triebs­ge­win­ne und fort­lau­fen­de fixe Kos­ten).

Beratersuche

Die Beratersuche nutzt den Service von Here, beachten Sie bitte die Datenschutzhinweise.

Wonach möchten Sie suchen?

Meine VGH

Ihr neues Kundenportal

Jetzt registrieren

Zum Login

Meine VGH

Ihr neues Kundenportal

Jetzt registrieren

Zum Login