Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Als Versicherer haben wir eine große Verantwortung – auch heute noch betreiben die Kernunternehmen der VGH Versicherungen als öffentlich-rechtliche Anstalten das Versicherungsgeschäft im Interesse ihrer Versicherungsnehmer und des gemeinen Nutzens.
Die Ausrichtung auch am Gemeinwohl bei fehlendem Renditezwang hat in fast 275 Jahren des Bestehens dazu geführt, dass Fairness gegenüber dem Kunden mehr als nur Marketing ist – sie ist Haltung mit der seit jeher den Kunden, aber auch den Geschäftspartnern und Mitarbeitern begegnet wird.
Die Einhaltung gesetzlicher, ethischer wie auch selbstgegebener Standards und Regeln ist Basis jeden fairen Umgangs. Sie gehört zum Selbstverständnis der VGH Versicherungen und ist Grundlage der täglichen Arbeit.
Dies umfasst ebenfalls die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, das zum Januar 2023 in Kraft getreten ist. Es regelt die Sorgfaltspflichten von Unternehmen und verpflichtet diese zur Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards innerhalb ihrer Wertschöpfungsketten.
Die im Gesetz definierten Sorgfaltspflichten beziehen sich sowohl auf den eigenen Geschäftsbereich und auf die Lieferanten, die wir in unseren Prozess miteinbeziehen.
Um unserem Selbstverständnis und auch den gestiegenen regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden, erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, dass sie die gesetzlichen Gebote und Verbote in Bezug auf Menschenrechte, Umweltschutz, Governance und Wettbewerb einhalten. Unser Lieferantenkodex bildet die Basis der gemeinsamen Zusammenarbeit.
Die VGH Versicherungen verpflichten sich, die im LkSG genannten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
Beschwerdemöglichkeit
Unser Hinweisgebersystem dient zudem als Beschwerdeverfahren bei menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Hier können Sie jederzeit Beschwerden und Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich der VGH Versicherungen sowie in der gesamten Lieferkette melden.
Hier können Sie jederzeit Beschwerden und Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich der VGH Versicherungen sowie in der gesamten Lieferkette melden.