Nachhaltige Kapitalanlage der VGH Versicherungen
An dieser Stelle informieren wir Sie im Sinne der „Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (EU) 2019/2088“ (sogenannte Transparenz-Verordnung) der Europäischen Union über Nachhaltigkeitsaspekte in unserer Kapitalanlage.
Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Kapitalanlage
Die Risikosteuerung in der Kapitalanlage erfolgt durch eine breite Diversifikation über verschiedene Anlageklassen sowie Regionen und Sektoren unter Berücksichtigung einer hohen Mischung und Streuung bei einer Vielzahl an Emittenten.
Um den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung Rechnung zu tragen, berücksichtigen wir in unseren Kapitalanlageentscheidungen zusätzlich Nachhaltigkeitsaspekte. Diese sind in einer konzernweiten Nachhaltigkeitsrichtlinie* gebündelt und im Rahmen der Verwaltung sowie Neuanlage von Investments jederzeit zwingend einzuhalten.
In unserem Nachhaltigkeitskonzept für die Kapitalanlage bleibt die breite Aufteilung der Kapitalanlagen auf die verschiedenen Anlageklassen und Schuldner erhalten, sodass nur geringe Auswirkungen auf das Ertrags- und Risikoprofil bestehen. Um stets über die Risiken von Unternehmen in unserem weltweiten Anlageuniversum und über ihr individuelles Nachhaltigkeitsprofil informiert zu sein, arbeiten wir mit einer externen Nachhaltigkeits-Ratingagentur zusammen. Deren Analysen unterstützen uns dabei, kontroverse Geschäftsaktivitäten und -praktiken von Emittenten zu identifizieren und zu bewerten. Sie bilden anschließend eine wesentliche Grundlage in unseren Investitionsentscheidungen. Etwaigen negativen Einflüssen aus ökologischen, sozialen oder (geschäfts-)politischen Entwicklungen auf die Rendite unserer Kapitalanlagen kann somit vorgebeugt werden.
Damit ermöglichen wir seit August 2022 unseren Kunden, während der Ansparphase (sogenannte Aufschubzeit) die im Folgenden dargestellten Umwelt- und Sozialthemen bei der Anlage Ihrer Beiträge zu berücksichtigen (Art. 8 Transparenz-Verordnung). In der Rentenphase erhalten Sie Ihre Leistungen aus dem Sicherungsvermögen, das ebenfalls diesen Umwelt- und Sozialthemen Rechnung trägt.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren in unseren Kapitalanlageentscheidungen
Durch eine interne Richtlinie mit der Definition von Ausschlusskriterien stellen wir sicher, dass wir nicht in Unternehmen investieren, die unseren Ansprüchen an Umweltschutz sowie die Einhaltung von Menschenrechten und an eine gute Unternehmensführung nicht genügen und mit entsprechenden Nachhaltigkeitsrisiken einhergehen. Hierzu haben wir uns für Unternehmensanleihen und Aktien folgende Ausschlusskriterien auferlegt:
Ausschluss von Geschäftsaktivitäten (sog. Sector-based Screening)
Rüstung:
- Produktion und Vertrieb von umstrittenen Waffen (Unternehmen, die hierdurch einen Umsatz generieren)
- Produktion oder Vertrieb von nicht geächteten Waffen und sonstigen Rüstungsgütern (Unternehmen, die hierdurch 10 % oder mehr ihres Umsatzes erzielen)
Energie:
- Förderung von Braun- und Steinkohle (Kohlebergbau) oder Verwendung bzw. Aufbereitung zu Kohleenergie, insbesondere Betreiber von Kraftwerken (Unternehmen, die dadurch 30 % oder mehr ihres Umsatzes erzielen)
- Uranabbau und -anreicherung sowie Produktion, Verkauf oder Handel mit Atomenergie oder Kernkomponenten von Atomkraftwerken (Unternehmen, die hierdurch 10 % oder mehr ihres Umsatzes erzielen)
- Verfahren des Hochvolumen-Frackings (Unternehmen, die hierdurch 10 % oder mehr ihres Umsatzes erzielen)
- Förderung von Ölsanden (Unternehmen, die hierdurch 10 % oder mehr ihres Umsatzes erzielen)
Ausschluss von Geschäftspraktiken (sog. Norm-based Screening)
Sehr schwere Umweltverstöße, u. a. gegen:
- Umweltrechte
- Naturschutzgesetze
- Internationale Konventionen zum Schutz der Umwelt
Sehr schwere Verstöße gegen Menschen- und Arbeitsrechte, u. a.:
- Ausübung von Zwangs- oder Kinderarbeit
- Diskriminierung
- Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
- Mindestarbeitsstandards
- Gesundheitsschädigung
- Bedrohung
- Freiheitsberaubung
Sehr schwere Verstöße gegen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung:
- OECD Richtlinie für multinationale Unternehmen
- United Nations Global Compact (UN Global Compact, weltweite Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung)
Sehr schwere Verstöße im Bereich Korruption und Bestechung, u. a.:
- Annahme von Bestechungsgeldern
- Bestechung Dritter
Um die nachhaltige Entwicklung von Unternehmen darüber hinaus zu fördern und weiter einzufordern, nutzen wir unsere Aktien-Stimmrechte über unsere Kapitalverwaltungsgesellschaft. Zudem treten wir auch außerhalb von Hauptversammlungen in Gespräche mit Unternehmensvertretern zu kritischen Themen wie Klimastrategien, Korruptionsbekämpfung oder Arbeitsnormen. Eine kurze Zusammenfassung unserer Mitwirkungspolitik können Sie bei unseren weiteren Publikationen nachlesen.
Für die Assetklasse der Staatsanleihen verwenden wir ein umfassendes Scoringmodell, das Staaten weltweit hinsichtlich einer Vielzahl von Environmental-, Social- und Governance-Kriterien (kurz: ESG-Kriterien) bewertet und gewichtet. Das Scoringmodell berücksichtigt dabei Themen wie natürliche Ressourcen, Biodiversität, Klimawandel und Energie, Produktion und Verbrauch, politisches System und Governance, Menschenrechte und Freiheit sowie soziale Bedingungen. Damit Staatsanleihen für uns investierbar sind, müssen diese ein Mindest-Nachhaltigkeitsrating erfüllen. Es wird darüber hinaus sichergestellt, dass mindestens drei Viertel der Staatsanleihen aus unserem Portfolio und somit das Durchschnittsrating des Gesamtbestands an Staatsanleihen im oberen Bereich der Nachhaltigkeitsratings liegt.
Die oben genannten Nachhaltigkeitskriterien für die großen Assetklassen der Unternehmensanleihen, Aktien und Staatsanleihen sind in unserer konzernweiten Nachhaltigkeitsrichtlinie festgehalten und werden von uns im Rahmen der Verwaltung sowie Neuanlage von Investments eingehalten. Damit stellen wir sicher, dass wir insgesamt mehr als drei Viertel unserer gesamten Kapitalanlage nach nachhaltigen Kriterien verwalten.
Weiterentwicklung unserer nachhaltigen Kapitalanlage
Im Jahr 2021 haben wir für den VGH-Verbund ein Zielbild Nachhaltigkeit entwickelt, das uns als weiterer strategischer Handlungsrahmen dient. Darin haben wir eine nachhaltige Kapitalanlage als wesentliches Handlungsfeld explizit hervorgehoben und uns Maßnahmen für eine fortgeschrittene nachhaltige Kapitalanlage auferlegt. Infolgedessen haben wir unsere Ausschlusskriterien für Unternehmen um die zehn Prinzipien des weltweiten Rahmenwerks des UN Global Compacts erweitert. Darüber hinaus berücksichtigen wir seit August 2022 im Direkt- und Fondsbestand nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Um wesentliche nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf ein Minimum zu reduzieren oder möglichst zu vermeiden, schließen wir in Investitionsentscheidungen Unternehmen aus, die in die Herstellung oder den Vertrieb von umstrittenen Waffen verstrickt sind. Darüber hinaus orientieren wir uns an der OECD Richtlinie für multinationale Unternehmen und insbesondere an dem weltweiten Rahmenwerk des UN Global Compacts. Letzterer umfasst zehn Prinzipien aus den Themenbereichen Umwelt, Menschen- und Arbeitsrecht sowie Anti-Korruption, mit denen eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und nachhaltige Weltwirtschaft zum Nutzen aller Menschen und Gemeinschaften sichergestellt werden soll.
Unternehmen, die gegen den UN Global Compact oder die OECD Richtlinie für multinationale Unternehmen verstoßen, definieren wir als nicht nachhaltig und schließen diese in Investitionsentscheidungen nahezu vollständig aus. Damit können zusätzlich mögliche Nachhaltigkeitsrisiken in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung auf unsere Kapitalanlagen vorausschauend reduziert werden.
In Bezug auf unsere Investments in Immobilien berücksichtigen wir ebenfalls mögliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. So stehen unsere Immobilien nicht in Verbindung mit der Förderung, Lagerung, Herstellung oder dem Transport von fossilen Brennstoffen. Außerdem beachten wir die Energieeffizienz von Immobilien. Dies beginnt bereits mit einer Prüfung vor Erwerb und wird während der gesamten Haltedauer laufend überwacht.
Verankerung von Nachhaltigkeit im VGH-Verbund
Um diesen selbst definierten Standards gerecht zu werden, wurde im Kapitalanlagebereich ein Nachhaltigkeitsgremium einberufen. Dieses stellt in seinen regelmäßigen Tagungen die ordnungsgemäße Umsetzung sowie adäquate Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsrichtlinie für die Kapitalanlage des VGH-Verbunds sicher. Die vom Nachhaltigkeitsgremium entwickelten Empfehlungen werden anschließend im Investmentgremium und Risikoausschuss beraten und verabschiedet.
Dabei wurde es für den VGH-Verbund zu einer logischen Konsequenz, im Jahr 2019 der internationalen Finanzinitiative Principles for Responsible Investment (PRI) der Vereinten Nationen beizutreten, um die Akzeptanz und Umsetzung von Nachhaltigkeitsbelangen in der Finanzindustrie weiter voranzutreiben. Über unsere Nachhaltigkeitsanstrengungen in der Kapitalanlage sowie in weiteren Unternehmensbereichen informieren wir zudem jährlich in unserem CSR-Bericht, der sich an dem Standard der Global Reporting Initiative (GRI) orientiert.
Unser Geschäftsmodell: mehr als nachhaltige Kapitalanlage
Unser Geschäftsmodell basiert auf den Grundsätzen der Fairness, Gegenseitigkeit und Regionalität sowie der unternehmerischen Selbständigkeit und Gemeinwohlorientierung. Dabei setzen wir auf ein nachhaltiges Handeln im ökonomischen, ökologischen und sozialen Sinne. So sind die Landschaftliche Brandkasse Hannover und ihre Verbundunternehmen mit Wirkung zum 01.04.2014 dem GDV-Verhaltenskodex beigetreten. Dieser Verhaltenskodex stellt eine Selbstverpflichtung aller beigetretenen Versicherungsunternehmen dar, den gestiegenen Kundenbedürfnissen und sich abzeichnenden gesetzlichen Anforderungen an die Transparenz und Verbindlichkeit im Rahmen der Vermittlung von Versicherungsprodukten Rechnung zu tragen. Mit dem Beitritt haben sich die unter dem Dach der VGH agierenden Unternehmen dazu verpflichtet, diese Verhaltensregeln umzusetzen und einzuhalten.
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Vergütungspolitik
Unsere Vergütungsstruktur ist nicht mit einer risikogewichteten Leistung verknüpft und begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Versicherungsprodukten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken. Dadurch stellen wir sicher, dass die Leistung unserer Mitarbeitenden nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Versicherungsanlageprodukt zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht. Die Vergütung an unsere Mitarbeitenden ist ebenfalls unabhängig von der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.
* Die im Konzern konsolidierten Unternehmen Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt und Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt verfolgen eine eigene, analoge, aber auf ihre spezifische Umsetzung der Kapitalanlagestrategie abgestimmte Vorgehensweise im Bereich der nachhaltigen Kapitalanlage.