Die Vermögensschadenhaftpflicht der VGH
Als Dienstleister, Gewerbetreibender oder Treuhänder haften Sie Dritten gegenüber für Vermögensschäden, die Sie ihnen versehentlich im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit zufügen. Denn trotz aller Sorgfalt können Fehler unterlaufen – Beratungsfehler, Fristversäumnis oder nur ein Rechenfehler – es gibt viele Risiken, die im Schadenfall richtig teuer werden können.
Vermögensschadenhaftpflicht – unsere Produkte im Überblick
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
- Vermögensschadenhaftpflicht für Treuhänder
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Für jeden, der die Vermögensangelegenheiten einer anderen Person übernimmtMit unserer Vermögensschadenhaftpflicht sind Vermögensschäden versichert, die versehentlich von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern im Rahmen der beruflichen Tätigkeit verursacht werden.
Sie leistet zum Beispiel- bei Fehlern im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung,
- verspäteter bzw. fehlerhafter Erhebung von Rechtsmitteln oder
- Verjährenlassen von Forderungen.
Im Schadenfall prüfen unsere erfahrenen Fachjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzverpflichtung besteht.
Berechtigte Ansprüche begleichen wir. Unberechtigte Forderungen wehren wir für Sie ab.
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- Vermögensschadenhaftpflicht für Dienstleister
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Für jeden, der im Auftrag eines anderen begutachtet, analysiert oder sonstige Dienstleistungen erbringtMit unserer Vermögensschadenhaftpflicht sind Vermögensschäden versichert, die versehentlich von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern im Rahmen der beruflichen Tätigkeit verursacht werden.
Sie leistet zum Beispiel- bei fehlerhaft ausgefüllten Formularen,
- Verlust von Kundendaten oder
- falschen Analysen.
Im Schadenfall prüfen unsere erfahrenen Fachjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzverpflichtung besteht.
Berechtigte Ansprüche begleichen wir. Unberechtigte Forderungen wehren wir für Sie ab.
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- Vermögensschadenhaftpflicht für Gewerbetreibende
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Für jeden Selbstständigen oder sonstigen GewerbetreibendenMit unserer Vermögensschadenhaftpflicht sind Vermögensschäden versichert, die versehentlich von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern im Rahmen der beruflichen Tätigkeit verursacht werden.
Sie leistet zum Beispiel- bei falschen Auskünften,
- fehlerhafter Kostenberechnung oder
- verspäteter Kündigung.
Im Schadenfall prüfen unsere erfahrenen Fachjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzverpflichtung besteht.
Berechtigte Ansprüche begleichen wir. Unberechtigte Forderungen wehren wir für Sie ab.
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- Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine, Verbände und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege
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Für jeden, der zum Wohl anderer arbeitetMit unserer Vermögensschadenhaftpflicht sind Vermögensschäden versichert, die versehentlich von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern im Rahmen der beruflichen Tätigkeit verursacht werden.
Sie leistet zum Beispiel- Erteilung einer unrichtigen Auskunft,
- fehlerhafter Spendenbescheinigung, oder
- Verjährenlassen von Mitgliedsbeiträgen.
Im Schadenfall prüfen unsere erfahrenen Fachjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzverpflichtung besteht.
Berechtigte Ansprüche begleichen wir. Unberechtigte Forderungen wehren wir für Sie ab.
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- Vermögensschadenhaftpflicht für den öffentlichen Dienst
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Für jeden Angestellten und Beamten im öffentlichen DienstMit unserer Vermögensschadenhaftpflicht sind Vermögensschäden versichert, die versehentlich von Ihnen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit verursacht werden.
Sie leistet zum Beispiel- bei Aufnahme unsachgemäßer Anträge oder
- unrichtiger Beglaubigungen.
Im Schadenfall prüfen unsere erfahrenen Fachjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzverpflichtung besteht.
Berechtigte Ansprüche begleichen wir. Unberechtigte Forderungen wehren wir für Sie ab.
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- Vermögensschadenhaftpflicht für Rechtsanwälte, Anwaltsnotare und Steuerberater
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Gesetzlich vorgeschrieben für jeden KammerberufMit unserer Vermögensschadenhaftpflicht sind Vermögensschäden versichert, die versehentlich von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern im Rahmen der beruflichen Tätigkeit verursacht werden.
Sie leistet zum Beispiel- falscher oder nicht umfassender Rechtsauskunft,
- Fehlern in der Prozessführung,
- Beschreiten des falschen Rechtswegs oder
- bei Versäumen von Notfristen.
Im Schadenfall prüfen unsere erfahrenen Fachjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzverpflichtung besteht.
Berechtigte Ansprüche begleichen wir. Unberechtigte Forderungen wehren wir für Sie ab.
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- Vermögensschadenhaftpflicht für Stiftungen
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Für jede gemeinnützige StiftungMit unserer Vermögensschadenhaftpflicht sind Vermögensschäden versichert, die versehentlich von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern im Rahmen der beruflichen Tätigkeit verursacht werden.
Sie leistet zum Beispiel- fehlerhafter Beratung eines Stiftungswilligen,
- Forderungen des Finanzamts wegen fehlerhafter Ausstellung, oder
- nicht mehr gültiger Spendenbescheinigungen.
Im Schadenfall prüfen unsere erfahrenen Fachjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzverpflichtung besteht.
Berechtigte Ansprüche begleichen wir. Unberechtigte Forderungen wehren wir für Sie ab.
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FAQ – die häufigsten Fragen zur Vermögensschadenhaftpflicht
- Wie kann ich einen Vermögensschaden melden?
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Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
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- Wie kann ich eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflicht?
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Eine Vermögensschadenhaftpflicht ist insbesondere für Berufsgruppen zu empfehlen, die beratende, betreuende, beurkundende, gutachterliche, kaufmännische, vermittelnde, verwaltende oder vollstreckende Tätigkeiten ausüben.
Hierzu gehören z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Anwaltsnotare, freiberufliche Gutachter, (Kfz-)Sachverständige, Unternehmensberater, Immobilien- und Grundstückmakler, aber auch Heime, Einrichtungen der Wohlfahrtspflege oder gemeinnützige Vereine und Sportvereine.
Für Rechtsanwälte, Steuerberater und Anwaltsnotare ist die Vermögensschadenhaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben.
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- Wer ist versichert?
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Unsere Vermögensschadenhaftpflicht schützt
- Sie als Versicherungsnehmer und ggf. Ihre Vertreter
- Ihre angestellten Mitarbeiter
- Zeitarbeitskräfte, Aushilfen und Auszubildende
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- Wie sieht der zeitliche Umfang des Versicherungsschutzes aus?
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Der Versicherungsschutz beginnt mit unserer Antragsannahme zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Da Vermögensschäden in der Regel nicht immer sofort sichtbar werden, gibt es unseren Vorher-Nachher-Schutz:
- Manchmal dauert es, bis ein Fehler zum Tragen kommt. Daher sind wir, wenn Sie es wünschen, auch in diesem Fall für Sie da und übernehmen Schäden, die vor Vertragsbeginn verursacht wurden, Ihnen aber noch nicht bekannt sind.
- Oder es treten Schäden oft erst viele Jahre nach dem Verursachen auf – zum Beispiel in der Rechts- und Steuerberatung. Bei diesen Spätschäden stehen wir Ihnen auch nach Vertragsbeendigung noch zur Seite.
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- Welche Leistungen umfasst die Versicherung?
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Der Versicherungsschutz umfasst unsere Prüfung der Haftpflichtfrage, d. h., wir wehren unberechtigte Schadenersatzansprüche für Sie ab (Rechtsschutzfunktion), stellen Sie von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen frei und leisten eine Schadenersatzzahlung.
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- Was sind Vermögensschäden?
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Echte Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder durch einen vorangegangenen Personen- noch durch einen Sachschaden entstanden sind noch sich aus solchen herleiten. Als Sachen gelten auch insbesondere Geld und geldwerte Zeichen.
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