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Wasserschaden
Versicherungstipps gegen Leitungswasserschäden
Versicherungsschutz bei Leitungswasserschäden:
Hausrat-, Wohngebäude- oder private Haftpflichtversicherung
Der Wasserschaden etwa durch einen Rohrbruch ist da, doch welche Versicherung zahlt jetzt? Die Beantwortung der Frage hängt von den Umständen ab, die den Wasserschaden verursacht haben. Grundsätzlich greift eine der drei Versicherungen: Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung oder die private Haftpflichtversicherung. Nachstehend erfahren Sie, welche der Versicherungen, wann zahlt:
Hausratversicherung
Stellen Sie sich vor Ihre Wohnung steht Kopf: Alles was dann herausfällt, ist Ihr Hausrat. Die Hausratversicherung deckt Schäden ab, die also an beweglichen Dingen in Ihrer Wohnung entstehen können. Falls Ihr Hausrat durch einen Leitungswasserschaden beschädigt wird, tritt die Hausratversicherung hierfür ein. Allerdings ist zu beachten, dass für die Übernahme des Schadens wichtig ist, wodurch der Wasserschaden entstanden ist. Schäden, die durch Leitungswasser entstehen, also durch undichte Abläufe, ein defektes Ventil, ein Leck im Rohr oder einer Leitung sowie durch falsch angebrachte Rohre werden in der Regel übernommen. Löst sich also beispielsweise der Schlauch an der Waschmaschine oder Spülmaschine und die Wohnung wird mit Wasser überschwemmt, ist Ihre Hausratversicherung zuständig.
Kippt Ihnen allerdings beim Wischen der Putzeimer ins Klavier, zahlt die Hausratversicherung nicht.
Darüber hinaus greift bei neueren Versicherungsbedingungen die Hausratversicherung der VGH auch bei Überschwemmungen durch Starkregen und Rückstau. Ein Rückstau kann entstehen, wenn durch starke Regenfälle die Kanalisation die Wassermassen nicht mehr aufnehmen kann. Das Abwasser kann dann durch das Rohrsystem beispielsweise über die Toilette oder das Waschbecken zurück ins Haus oder die Wohnung fließen.
Wohngebäudeversicherung
Das Mauerwerk in Ihrem Haus wird durch ein unbemerktes Leck im Wasserrohr nachhaltig beschädigt. In diesem Fall greift die Wohngebäudeversicherung. Die Versicherung kommt für Wasserschäden an Ihrer Immobilie auf. Sie sollten allerdings beachten, dass für die Übernahme von Wasserschäden an unbewohnten Häusern oder wenig genutzten Wohnungen (beispielsweise Ferienhäuser) besondere Voraussetzungen gelten, damit der Schaden übernommen wird. So gelten etwa für längere Abwesenheiten besondere Pflichten für den Eigentümer wie etwa die regelmäßige Überprüfung aller wasserführenden Anlagen, Leitungen und Rohre.
Private Haftpflichtversicherung
Dieprivate Haftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn durch denjenigen, der den Wasserschaden verursacht hat, jemand Anderes betroffen ist. Wenn beispielsweise in Ihrer Wohnung durch die überlaufende Waschmaschine die Wohnung Ihres Nachbarn betroffen ist, trägt Ihre private Haftpflicht den Schaden, der in der unteren Wohnung entstanden ist. Die Schäden, die hierdurch an Ihrem Hausrat in der Mietwohnung entstanden sind, trägt wiederum Ihre Hausratversicherung.
EXPERTEN-TIPP:
Elementarschadenversicherung
Bei einer Überschwemmung durch Hochwasser zahlt allerdings keine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Gegen solche Fälle können Sie sich durch eine Elementarversicherung absichern. Sie schützt darüber hinaus Ihr Eigentum vor Naturgefahren wie Erdbeben und Erdfall, Lawinen und Erdrutsch oder Schneedruck.
GUT ZU WISSEN
Unterschätzte Gefahrenquelle: Undichte Fugen
Eine Ursache für Schimmelbefall können undichte Fugen sein, indem Feuchtigkeit über winzige Leckagen in die Bauteile gelangt. Fugen sind wasserabweisende Abdichtungen an Bauteilverbindungen beispielsweise im Badezimmer in Duschen oder Badewannen. In der Regel bestehen Fugen aus Silikon. Was viele nicht wissen, Silikon hat – wie jeder Dichtstoff – eine begrenzte Lebensdauer. Je nach Material- und Verarbeitungsqualität, Beanspruchung oder Pflege halten Fugen unterschiedlich lang. Mit der Zeit kann es zu Undichtigkeiten kommen und Wasser kann so in die Bausubstanz dringen. Oftmals bleibt die Durchfeuchtung unbemerkt; erst bei auftretenden Wasserflecken oder Schimmelbildung wird der Schaden sichtbar.
Tipp: Der Experte muss ran
Wasserschäden durch undichte Fugen sind vermeidbar. Überlassen Sie das verfugen einem Fachmann. Dieser kennt die Anforderungen an den Dichtstoff.
Sie selbst können auch etwas tun: Pflegen Sie die Fugen regelmäßig. Achten Sie darauf, diese nach dem Befeuchten, Belüften oder Reinigen gut abzutrocknen. Überprüfen Sie die Fugen regelmäßig; wenn Sie Risse oder Beschädigungen sehen, sollten die Fugen durch einen Fachbetrieb ausgetauscht werden. Das ist für einen Profi kein großer Aufwand und meist schnell getan. Indem Sie rechtzeitig vorbeugen, verringern Sie die Gefahr eines Schadens.
AUF DEN PUNKTWichtige Tipps bei Wasserschäden
Zu guter Letzt haben wir noch ein paar Tipps und Maßnahmen, die nach der Meldung eines Wasserschadens wichtig sind:
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