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Winterreifen & Kfz-Versicherung wechseln: Das müssen Sie wissen!

AUF DEN PUNKTMachen Sie Ihr Auto winterfit

Machen Sie Ihr Auto winterfit. Mit den richtigen Winterreifen und einer günstigen Kfz-Versicherung. Winterzeit ist Wechselzeit. Das gilt nicht nur für die Autoreifen an Ihrem Wagen, sondern auch für Ihre Autoversicherung. Zum Ende des Jahres stellen viele ihre laufende Kfz-Haftpflichtversicherung auf den Prüfstand: Passen die enthaltenen Leistungen noch zum individuellen Versicherungsbedarf? Gibt es den gleichen Versicherungsschutz woanders günstiger? Bevor Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, ist es sinnvoll, nicht nur auf die vermeintlich günstigeren Beiträge zu schauen. Worauf es beim Wechsel sonst noch ankommt, haben wir in einer ausführlichen Checkliste zusammengefasst. Für eilige Leser gibt es – wie gewohnt – die wichtigsten Infos vorab "Auf den Punkt":

Versicherungsschutz gegen die Folgen von Jagdunfällen

Checkliste – Darauf ist bei Winterreifen zu achten
  • Wichtigstes Erkennungsmerkmal für Winterreifen ist das „Alpine-Symbol": ein dreigezacktes Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke.
  • Winter- von Sommerreifen unterscheiden sich in Profil und Gummimischung.
  • Der Reifen-Geschwindigkeitsindex an der Seitenwand des Pkw-Reifens gibt an wie schnell Sie mit Ihren Winterreifen fahren dürfen.
  • Auf Felgen aufgezogene Reifen liegend lagern.
  • Reifen ohne Felgen auf der Lauffläche stehend lagern.
Neue Autoversicherung – So klappt der Versicherungswechsel
  • Prüfen Sie die Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse).
  • Achten Sie auf eine ausreichend hohe Deckungssumme.
  • Vereinbaren Sie einen Versicherungsschutz gegen alle Tiere.
  • Wichtig: die „Mallorca-Police“ für Schäden im Ausland. Immer den neuen Vertrag unterschreiben, dann erst den alten Vertrag kündigen.
TIPPS & WISSENSWERTESCheckliste – Darauf sollten Sie bei Winter­reifen achten
Winterreifen – am Alpine-Symbol erkennbar

Welche Kri­terien ein Winter­reifen er­fül­len muss, ist seit Oktober 2024 ge­regelt. Um als winter­taug­lich zu gel­ten, müssen All­wetter­reifen das Schnee­flocken­symbol (auch "Alpine-Symbol" ge­nannt) tra­gen. Das "Alpine-Symbol" be­steht aus einem drei­ge­zackten Berg­pikto­gramm so­wie einer Schnee­flocke und wird auch als „3PMSF-Kennzeichnung“ bezeichnet (Three-Peak-Mountain-Snowflake-Kennzeichnung). Dieses Symbol garantiert, dass der Reifen bestimmte Lei­stungs­standards für Winter­be­dingungen er­füllt. Rei­fen, die nur das M+S-Symbol – steht für „Mud and Snow“ oder „Matsch und Schnee“ – tra­gen, gel­ten seit Oktober 2024 nicht mehr als winter­taug­lich. Wer nach dem 1. Oktober 2024 bei winter­lichen Straßen­ver­hältnissen noch mit Rei­fen ohne Alpine-Symbol unter­wegs ist, ris­kiert u.a. Buß­geld­zahlungen.

Gilt Deutschlandweit: Situative Winterreifenpflicht

Die „O-bis-O-Regel“ bietet eine grobe Orientierung, wann ein Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet sein sollte – nämlich von Oktober bis Ostern. Aber: In Deutschland herrscht eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass eine Winterreifenpflicht auch besteht, wenn außerhalb dieses Zeitraums winterliche Straßenverhältnisse (Schnee, Schneeglätte, Glatteis, Schnee­matsch) herrschen. Um­ge­kehrt wirkt sich die situative Winter­rei­fen­pflicht aus: Theo­retisch kön­nen Sie auch im Win­ter legal mit Som­mer­reifen fahren, wenn die Straßen schnee- und eis­frei sind.

Winter- und Sommerreifen: Das sind die Unterschiede

Am ein­deutigsten ist der Unter­schied zwischen Winter- von Som­mer­reifen am Profil zu er­ken­nen. Im Gegen­satz zu Som­mer­reifen besitzen Winter­reifen Lamellen. Dies sind feine, meist zick­zack­förmige Ein­schnitte auf den Profil­blöcken. Indem sie sich mit Eis und Schnee ver­zahnen, schü­tzen sie vor Rutsch­gefahr. Reifen für den Win­ter bestehen außer­dem aus einer weicheren Gummi-Mixtur, wo­durch die Reifen bei Kälte einen bes­seren Grip be­halten. Aber: Bei Hitze führt die weichere Mi­schung zu mehr Abrieb und einem er­heblich längeren Brems­weg. Die Rei­fen an Ihrem Fahr­zeug pas­send zur Jahres­zeit zu wechseln, erhöht die Sicher­heit also immens.

So schnell dürfen Sie mit Winter­reifen fahren

Wie schnell Sie mit Ihren Winter­reifen fahren dürfen, erkennen Sie am Reifen-Geschwindig­keits­index. Sie fin­den ihn an der Seiten­wand des Pkw-Reifens hinter der Reifen­größe. Ein Bei­spiel: Steht auf dem Reifen „195/65 R15 91V“, so stellt das „V“ den Ge­schwin­dig­keits­index. Folgende Indizes sind bei Winter­reifen gängig:

  • S: bis 180 km/h
  • T: bis 190 km/h
  • H: bis 210 km/h
  • V: bis 240 km/h
  • W: bis 270 km/h
So lagern Sie Ihre Winterreifen richtig

Wer seine Reifen nicht von einem Dienstleister wie seiner Kfz-Werkstatt lagern lässt, sollte auf verschiedene Dinge achten. So sollten auf Felgen aufgezogene Reifen liegend aufbewahrt, aufgehängt oder gestapelt werden. Auf der Lauffläche sollten sie hingegen nicht gelagert werden. Das Gegenteil gilt für Reifen ohne Felgen. Sie sollten auf der Lauffläche stehen. Wenn möglich, sollten die Reifen alle vier Wochen gewendet werden. Das beugt Unwuchten vor. Auch die Boden- und Umgebungstemperatur ist wichtig. Sie sollte zwischen 0 und maximal 25 Grad betragen. Nicht vergessen: ab und zu den Raum lüften.

Winterreifen im Schnitt 40.000 Kilometer haltbar

Als Faustregel gilt: Durchschnittlich halten Reifen mit dem „Alpine-Symbol“ rund 40.000 Kilometer. Wer also circa 13.000 Kilometer im Jahr fährt – also rund 6.500 Kilometer in den Wintermonaten – kann seine Reifen um die 6 Jahre fahren. Länger sollte ein Reifen generell nicht verwendet werden. Unterschreitet die Reifen-Profiltiefe jedoch die 3-Millimeter-Marke, sollten Sie Ihrem Fahrzeug einen Satz neuer Reifen verpassen.

Sicher mit dem Auto unterwegs – auch im Winter

Ergänzend zu den richtigen Reifen passend zur Witterung helfen ein paar einfache Tipps, um sicher durch die kalte Jahreszeit zu kommen:

Vereiste Scheiben mit Eisspray enteisen

Ob vereiste Front­scheibe oder Seiten­spiegel freie Sicht er­halten Sie schnell, indem Sie die Flächen mit Ent­eiser-Spray besprühen. Auf den Ein­satz von heißem Was­ser zur Ent­eisung von Spiegeln und Fenstern sollten Sie un­bedingt ver­zichten. Der Temperatur­unter­schied zwischen vereister Scheibe und heißem Was­ser kann zu Rissen oder gar Glas­bruch führen. Falls Sie keinen Ent­eisen zur Hand haben, hilft auch ein ein­facher Eis­kratzer oder Besen, um Schnee und Eis zu ent­fernen.

Klare Sicht und umsichtig fahren

Fahren Sie erst los, wenn alle Schei­ben und Schein­wer­fer frei sind und Sie klare Sicht haben. Ent­eiser-Spray, Schnee­kratzer oder ein Schnee­besen sind ein­fache aber effektive Hilfs­mittel, um Ihr Auto schnell sicht­frei zu be­kommen. Durch ver­eiste Flächen kön­nen Straßen spiegel­glatt wer­den. Dann ist es wichtig, den Witterungs­bedingungen ent­sprechend lang­samer zu fahren. Der Brems­weg fällt auf glatten Straßen länger aus und das Auto rea­giert auf ver­schneiten Wegen anders. Zu hohe Ge­schwindig­keiten, schnelles Brem­sen oder abrupte Lenk­manöver sollten Sie bes­ser ver­meiden.

Vorbereitung ist alles

Kalte Tempera­turen stel­len eine Heraus­forderung für Ihr Auto dar. Prü­fen Sie des­halb gerade im Win­ter alle not­wendigen Flüssig­keiten wie Öl, Wisch­wasser und Kühl­mittel. Damit die feinen Düsen der Scheiben­wasch­anlage bei Frost nicht zu­frieren, ist es sinn­voll dem Scheiben­wisch­wasser Frost­schutz bei­zu­mischen. Das hilft außer­dem dabei, die Schei­ben bei Tempera­turen um den Ge­frier­punkt frei zu hal­ten. 
Natür­lich hofft keiner, dass Sie mit Ihrem Auto im Winter liegen bleiben. Doch eine Auto­panne ist nie aus­zu­schließen, des­halb ist es wichtig, gerade im Win­ter gut auf solch eine Eventu­alität vor­be­reitet zu sein. Haben Sie im­mer eine kleine Not­fall­aus­rüstung be­stehend bei­spiels­weise aus war­mer Klei­dung, Decke, Es­sen und Was­ser dabei. Achten Sie darauf, dass ihr Handy auf­ge­laden und im Wa­gen griff­bereit ist, falls Sie Hilfe ru­fen müs­sen.
Übrigens: Auf Wunsch kön­nen Sie bei der VGH den Auto­schutz­brief ab­schließen. So er­halten Sie schnelle Hilfe, wenn Sie europa­weit mit dem Auto unter­wegs sind ‒ bei Pan­nen, Un­fällen oder im Fall eines Fahr­zeug-Dieb­stahls.

Checkliste – So klappt der Wechsel zur neuen Autoversicherung
SF-Klasse prüfen

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) dient Versicherern neben der Regional- und Typklasse als Grundlage, auf welcher Preis bzw. Kfz-Tarif für eine Kfz-Versicherung errechnet werden. Je mehr schadenfreie Jahre angesammelt worden sind, desto höher fällt der Schadenfreiheitsrabatt für Ihre Autoversicherung aus. Je höher die SF-Klasse desto niedriger der Beitrag zur Kfz-Haftpflichtversicherung. So steht die SF-Klasse 3 für drei Jahre unfallfreies Fahren, SF 10 für zehn Jahre Fahren ohne Unfall. Welche Schadenfreiheitsklasse Sie haben, können Sie aus der letzten Beitragsrechnung Ihrer Autoversicherung ersehen. Achten Sie darauf, dass beim neuen Vertrag die richtige SF-Klasse angegeben wird – das zahlt sich buchstäblich für Sie aus.

günstige Beiträge in der Kfz-Versicherung der VGH

Hohe Deckungssumme wichtig

Die Deckungssumme oder auch Versicherungssumme ist der Betrag, den eine Kfz-Haftpflichtversicherung maximal bezahlt, wenn es zu einem Unfall kommt. Für Kosten, die darüber hinaus gehen, haftet der Versicherungsnehmer selbst. Am besten ist es, beim Kfz-Versicherungsvergleich darauf zu achten, dass die Deckungssumme über die gesetzlichen Vorgaben für Versicherer hinaus geht. Vorgeschrieben sind 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,22 Mio. Euro für Sachschäden. Die VGH sichert Sie mit der Höchstdeckung von 100 Mio. Euro für alle Fälle ab – und das zu einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis.

VGH-Autoversicherung mit hohen Deckungssummen

Schutz bei Tier-Schäden

Was viele nicht wissen: Eine Kasko­versicherung haftet bei einem Kfz-Schaden mit der Be­teili­gung von Tieren nur bei einer Be­teili­gung mit Haar­wild, also bei­spiels­weise Dam- und Rot­wild oder Wild­schweinen.
Aber: Wer mit einem anderen Tier kolli­diert, haftet ohne weitere Ver­ein­barung für den Scha­den an seinem Fahr­zeug selbst. Dieser empfehlens­werte zusätz­liche Schutz macht beim Preis des Kfz-Versicherungs­beitrags wenig Unter­schied, spart aber im Ernst­fall richtig viel Geld. Der Schutz vor Marder­biss – am besten mit einer zusätz­lichen Ab­sicherung gegen Folge­schäden an Schläuchen und Ver­kabelung – lohnt sich meist im­mer. Denn so ein Marder­biss kann schnell ins Geld gehen, beson­ders bei E-Autos. In der E-Auto­ver­sicherung der VGH sind deshalb um­fang­reiche Lei­stungen ent­halten, wenn es an Ihrem E-Fahr­zeug durch Tier­bisse zu Kurz­schluss- und Folge­schäden kommt.

zur E-Autoversicherung beraten lassen

Wichtig: die „Mallorca-Police“

Sind Sie mit einem Miet­wagen in einen Un­fall außer­halb Deutschlands ver­wickelt, kann es sein, dass die Ver­sicherungs­summe nicht aus­reicht, um Schaden­ersatz­anforderungen zu er­füllen. Des­halb sollten Sie bei einem Kfz-Ver­sicherungs­ver­gleich auf einen Haft­pflicht­schutz für Miet­wagen im Aus­land achten – eine so­genannte „Mallorca-Police“. Solche Ver­sicherungen sind meist schon für einen geringen Zusatz­bei­trag zu er­hält­lich. Der Ver­sicherungs­schutz be­schränkt sich dabei na­türlich nicht nur auf die Balearen­insel, sondern gilt z. B. auch in Frankreich, Portugal und Schweden.

Mallorca-Police in vielen Kfz-Tarifen der VGH mit drin!

DARUM VERSICHERNKfz-Versicherung ist Pflicht!
Eine Kfz-Versicherung ist ein Muss für jedes Fahrzeug. In Form einer Kfz-Haftpflichtversicherung samt Teil- bzw. Vollkasko­versicher­ung mit ggf. zusätzlichen Schutzbausteinen sichert sie die finanziellen Folgen eines Unfalls ab. Und die können es in sich haben. Schon die Kosten für einen Blechschaden können be­trächt­lich sein. Kommen Menschen zu Schaden, könnte ein Unfall den Verursacher sogar in den finanziellen Ruin stürzen. Die Kfz-Ver­sicherung der VGH bietet Ihnen gleich mehrere Vorteile und einen bestmöglichen Schutz vor den Folgen eines Autounfalls. Alle VGH-Kfz-Tarife enthalten hohe Deckungssummen für Sach- und Ver­mögens­schäden sowie Personen­schäden, die deutlich über den gesetzlich vor­geschriebenen Mindestversicherungssummen liegen.
Außerdem kann der Versicherungs­schutz je nach Be­darf ange­passt werden. Zusätz­lich zum Basis-Schutz bietet bei­spiels­weise eine Voll­kasko­ver­sicherung auch Schutz vor Schäden, die Sie selbst ver­ursacht ha­ben. Bei Vanda­lismus oder Fahrer­flucht des Unfallgegners springt sie für den entstandenen Schaden ebenfalls ein. Mit dem Fahrerschutz der VGH schützen Sie sich außerdem vor den finanziellen Fol­gen eines selbst ver­schuldeten Un­falls mit Per­sonen­schäden für alle be­rechtigten Fahrer. Und die E-Auto­ver­sicherung der VGH bietet wichtige Lei­stungs­erweiterungen für Elektro- und Hybrid­fahr­zeuge.
Für alles, was Sie bewegt:Autoversicherung für Verbrenner und E-Fahrzeuge

Ob Winter oder Sommer: Mit einer Kfz-Versicherung der VGH sind Sie das ganze Jahr sicher unterwegs. Umfangreiche Leistungen für "klassische" Pkws wie auch in der E-Autoversicherung für Elektro- und Hybridfahrzeuge.

  • hohe Deckungs­sum­men: Bis 100 Millionen für Sach- und Ver­mö­gens­schä­den und bis 15 Millionen für Per­so­nen­schä­den
  • Fahrerschutz-Versicher­ung schützen vor finan­ziellen Folgen eines selbst verschul­deten Unfalls mit Personen­schäden
  • Leistungen bei selbst verursachte Schäden, Vandalismus und Fahrer­flucht des Unfall­gegners in Vollkasko enthalten
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