Zahn­zu­satz­ver­sicherung

Der Zusatzschutz für Ihre Zähne

Die Zahn­zu­satz­ver­sicherung der VGH

Wer­den Sie Pri­vat­­pa­­tient beim Zahn­­arzt! Das geht ganz ein­­fach mit un­­se­­ren Zahnzu­­satz­­ver­­si­che­­run­­gen. Zahn­­arzt­­be­­su­­che be­­las­­ten schnell den ei­­ge­nen Geld­­beu­­tel. Sinn­­vol­­le me­­di­­zi­­ni­­sche Leis­­tun­­gen er­­stat­tet die ge­­setz­­li­­che Kran­­ken­­ver­­si­­che­­rung oft­­mals nicht oder nur teil­­wei­­se. Mit ei­­ner Zahn­­zu­­satz­­ver­­si­­che­­rung schüt­­zen Sie sich vor ho­­hen Zu­­zah­­lun­­gen und si­­chern sich ei­­ne bes­­se­­re zahn­­me­­di­­zi­­ni­­sche Ver­­sor­­gung.

Ihre Vorteile
01

Re­du­zie­rung des Ei­gen­an­teils beim Zahn­arzt


02

Bes­se­re zahn­me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung


03

Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche

Ihre Leistungen in unserer Zahnzusatz­versicherung

Die Leistungen unserer Zahnzusatzversicherung orientieren sich an den Bedürfnissen unserer Kunden. Und da die Bedürfnisse unterschiedlich ausfallen, können Sie sich zwischen drei Tarifen entscheiden: Zahnersatz 30, Zahnersatz 50 oder Zahnbehandlung 90.

Für alle, denen bei Ihrer Zahngesundheit vorrangig  das Thema “Zahnersatz” wichtig ist, empfehlen wir  Zahnersatz 30 oder Zahnersatz 50 . Beide Tarife enthalten grundlegende Zahnersatzleistungen wie Kronen, Brücken, Prothesen, Einlagefüllungen (In­lays) und Implantate.

Wer sich, wenn es um die persönliche Zahngesundheit geht, möglichst wenig Gedanken machen und umfassende Leistungen erhalten möchte, für den ist der Tarif Zahnbehandlung 90 sinnvoll. Sie erhalten  eine Vielzahl an Behandlungen, beispielsweise: Wurzelbehandlung, parodontologische Leistungen, professionelle Zahnreinigung und vieles mehr. Egal für welchen der Tarife Sie sich entscheiden, die VGH Zahnzusatzversicherung ist die richtige Wahl, wenn es um Ihre Zahngesundheit geht.

Komfort-Absicherung: Zahnersatz 50ab 25,55 Euro/mtl.*

Mit diesem bieten wir Ihnen eine Kostenerstattung von bis zu 50 % für verschiedene zahnärztliche Leistungen. Dazu gehören unter anderem Zahnersatz (auch Inlays und Implantate), plastische Füllungen und professionelle Zahnreinigungen.

Auch Kieferorthopädische Behandlungen bis zum 18. Lebensjahr werden von unserem Tarif abgedeckt. So können Sie sicher sein, dass Ihre Zähne optimal versorgt sind.

Sichern Sie sich mit Zahnersatz 50 eine umfassende Absicherung für Ihre Zahngesundheit.

Preisbeispiel: Zahnzusatzversicherung

Melanie ist ihr strahlendes Lächeln wichtig. Zähne­put­zen, Zahn­seide, regel­mäßig zum Zahn­arzt und zur pro­fessionel­len Zahn­reinigung. Dennoch kann trotzdem immer mal was sein. Mit der Zahn­zusatz­ver­sicherung der VGH kann sich Melanie drauf verlassen, um­fang­reiche Leis­tun­gen für Ihre Zahn­gesund­heit zu erhalten – und das zu einem günstigen Preis.

Melanies Ver­sicherungs­schutz bei der VGHMelanie, 43 Jahre

"Mit tierischen Zahnschmerzen aufgewacht. Direkt um Zahnarzt. Der Zahn musste gezogen werden."

6,76 Euro/mtl.*

Soviel kostet die Versicherung für Melanie

  • *Info: Die angezeigten Preise wurden auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
  • Monatlicher Beitrag
  • Geburtsjahr zu versichernde Person Melanie: 1981
  • Ausgewählter Tarif ZE 30: (Ergänzungsschutz für gesetzlich Versicherte)
  • Antragsteller Melanie: Versicherungsnehmer und zu versichernde Person
Zahn­zu­satz­ver­siche­rung – unsere Ta­rife im Über­blick

Zahn­ersatz 30

Zahn­ersatz 50

Zahn­be­hand­lung 90

Zahn­er­satz und Ein­la­ge­fül­lungen
Zahn­er­satz wie z. B. Kro­nen, Brücken und Pro­the­sen.
Zahn­er­satz 50: max. Er­stat­tungs­leis­tung 50 % des Rech­nungs­be­trags.
Zahn­er­satz 30: max. Er­stat­tungs­leis­tung 30 % des Rech­nungs­be­trags.
Im­plan­tate
Zahn­er­satz 50: max. Er­stat­tungs­leis­tung 50 % des Rech­nungs­be­trags.
Zahn­er­satz 30: max. Er­stat­tungs­leis­tung 30 % des Rech­nungs­be­trags (Es gilt ein max. Rech­nungs­be­trag i. H. v. 2.000 € pro Jahr.).
In­lays
Zahn­er­satz 50: max. Er­stat­tungs­leis­tung 50 % des Rech­nungs­be­trags.
Zahn­er­satz 30: max. Er­stat­tungs­leis­tung 30 % des Rech­nungs­be­trags (Es gilt ein max. Rech­nungs­be­trag i. H. v. 400 € pro Jahr.).
Plas­tische Zahn­fül­lungen
Zahn­be­hand­lung 90: max. Er­stat­tungs­leis­tung 90 % des Rest­kos­ten­an­teils.
Zahn­er­satz 50: max. Er­stat­tungs­leis­tung 50 % des Rech­nungs­be­trags.
Profes­sionel­le Zahn­rei­ni­gung
Zahn­be­hand­lung 90: 50 € pro Ka­len­der­jahr für pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung (Pro­phy­lak­ti­sche Leis­tun­gen ge­hö­ren hier zu den all­ge­mei­nen zahn­ärzt­li­chen Leis­tun­gen.).
Zahn­er­satz 50: 50 € pro Ka­len­der­jahr für pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung und Pro­phy­la­xe.
Kie­fer­or­tho­pä­die bis Al­ter 18
Zahn­be­hand­lung 90: max. Er­stat­tungs­leis­tung 90 % des Rest­kos­ten­an­teils (Es gel­ten wei­te­re Höchst­gren­zen.).
Zahn­er­satz 50: max. Er­stat­tungs­leis­tung 50 % des Rech­nungs­be­trags.
All­ge­mei­ne zahn­ärzt­liche Leistungen
Er­stat­tungs­fä­hig sind 90 % des Rest­kos­ten­an­teils.
Wur­zel­be­hand­lung
Er­stat­tungs­fä­hig sind 90 % des Rest­kos­ten­an­teils.
Pa­ro­don­to­lo­gische Leistungen
Er­stat­tungs­fä­hig sind 90 % des Rest­kos­ten­an­teils.
Chi­rurgische Leistungen
Er­stat­tungs­fä­hig sind 90 % des Rest­kos­ten­an­teils.
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Das Plus für Ihre Zahn­gesund­heit

Sichern Sie sich eine optimale Versorgung im Fall einer Zahnbehandlung, bei Zahnersatz und für Kinder und Jugendliche bei kieferorthopädischen Maßnahmen:

Kombinieren Sie einfach unseren Tarif Zahnbehandlung 90 mit einem Zahnersatztarif (ZE50 oder ZE30).

FAQ – die häufigsten Fra­gen zur Zahn­zu­satz­versicherung
Warum ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet Leistungen für eine Grundversorgung. Über die Regelleistung hinausgehende Versorgungswünsche muss der Versicherte selbst tragen. Für Zahnersatz zahlt die GKV lediglich befundbezogene Zuschüsse.

Mit einer Zahnzusatzversicherung werden die Eigenanteile deutlich reduziert.

Welche Zusatzversicherung für Sie die passende ist – dabei helfen Ihnen unsere Berater weiter. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wann sollte eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden?
Auf diese Frage gibt es eine einfache Antwort: So früh, wie möglich!

Denn größere Zahnbehandlungen und kostenintensive Zahnersatzmaßnahmen können Sie in jedem Alter treffen – auch wenn Sie bisher völlig gesunde Zähne hatten. Zahnbett- und Zahnfleischentzündungen oder gar Unfälle können schon in jungen Jahren eine teure Behandlung notwendig machen.

Bei Kindern und Jugendlichen können aus medizinischen Gründen kieferorthopädische Maßnahmen nötig sein. Denn was jetzt versäumt wird, begleitet Ihre Kinder unter Umständen ein Leben lang. Hinzu kommt, dass die günstigen Beiträge die Entscheidung für diesen wichtigen Schritt leicht machen.

Ein weiterer Pluspunkt: Wir leisten auch schon in den kieferorthopädischen Indikationsgruppen I und II, in denen die GKV noch keine Zahlungen vorsieht.

Sorgen Sie deshalb schon früh genug vor und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Wo kann ich mich beraten lassen und wie kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Was ist im Leistungsfall zu tun?
Bei geplantem Zahnersatz (Brücken, Kronen etc.) reichen Sie bitte vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan ein.

Für alle Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, erhalten Sie eine Rechnung. Diese schicken Sie uns einfach zu – wir prüfen dann, welchen Betrag wir erstatten. Sie erhalten darüber eine detaillierte Abrechnung von uns und die entsprechende Zahlung auf Ihr Konto.

Die Belege können Sie bequem über die App "VGH Gesundheit" (nähere Informationen unter www.vgh.de/apps) einreichen oder im Bereich „Kundenservice Krankenversicherung“ hochladen. Alternativ können Sie die Unterlagen auch in Ihrer Vertretung/Sparkasse abgeben oder formlos per Post an uns schicken.

Sie haben Fragen? Das Team der Leistungsabteilung ist unter der Telefonnummer 0511 362- 4407 gern für Sie da.
Besteht sofort Versicherungsschutz?
In der privaten Krankenversicherung bestehen in der Regel Wartezeiten. Die Wartezeit ist eine festgelegte Zeitspanne zwischen Vertragsbeginn und dem Beginn des Leistungsanspruches.

In unseren Zahnzusatztarifen beträgt die Wartezeit 6 Monate.
Bis zu welchem Betrag werden meine Kosten erstattet?
Treue zahlt sich aus! Je länger der Vertrag läuft, desto mehr Kosten werden erstattet. Für unsere Zahnersatztarife gelten Rechnungshöchstbeträge („Zahnstaffel“). Von den Rechnungshöchstbeträgen werden die Tarifleistungen gezahlt.

1. Versicherungsjahr bis zu 500 €
2. Versicherungsjahr 750 €
3. Versicherungsjahr 1.500 €
4. Versicherungsjahr 2.000 €
5. Versicherungsjahr 3.000 €
ab 6. Versicherungsjahr 10.000 €

Bei Unfällen entfallen die Höchstsätze. Für einzelne Leistungen gelten weitere Höchstgrenzen.

Für den Zahnbehandlungstarif ZB90 erhalten Sie nach Ablauf der Wartezeit die vollen Tarifleistungen (keine Zahnstaffel).
Das könnte Sie auch in­teres­sieren
Gesundheit und Pflege

Pflegeversicherung

Beim Thema Pflege gilt: Jeder sollte sich absichern, denn es kann jeden treffen, ob aufgrund eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder des Alters. Denken Sie dabei auch an Ihre Familie. Wenn das eigene Einkommen oder die Rücklagen nicht ausreichen, sind die nächsten Angehörigen (Ehegatten, Eltern, Kinder) gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet. Mit unseren Pflegetarifen schützen Sie sich und Ihre Lieben.
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Kranken­haus­zusatz­versicherung

Ob Krankenhaus, Reha oder Kur – mit den Zusatzversicherungen der VGH sind Sie bei stationären Aufenthalten gut versorgt. Sichern Sie sich Ihre Wunschleistungen, damit Sie im Krankheitsfall schnell wieder auf die Beine kommen.
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Ambulante Zusatzversicherung

Eine Ergänzung, die sich lohnt! Die ambulante Zusatzversicherung „top fit“ verringert Zuzahlungen und sichert Ihnen viele Leistungen, die von Ihrer Krankenkasse nicht bezahlt werden. In Kombination mit unseren attraktiven Zahn-Zusatztarifen können Sie davon profitieren.
Krankenhauszusatzversicherung – jetzt berechnen | VGH
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Pro­vin­zial Kran­ken­ver­si­che­rung Han­no­ver AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRB: Han­no­ver 59699.

Wir sind für Sie da!

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