Ambulante Zusatzversicherung

Für noch mehr Gesundheit

Die am­bu­lan­te Zu­satz­versicherung der VGH

Eine Ergänzung, die sich lohnt! Die ambulante Zusatzversicherung „top fit“ verringert Zuzahlungen und sichert Ihnen viele Leistungen, die von Ihrer Krankenkasse nicht bezahlt werden.

In Kombination mit unseren attraktiven Zahn-Zusatztarifen können Sie davon profitieren.

Ihre Vorteile
01

Heil­prak­ti­ker­leis­tun­gen und al­ter­na­ti­ve Heil­behandlung durch Ärzte


02

Kostenerstattung für Seh­hilfen: Brillen und Kon­takt­lin­sen


03

Reduzierung des Eigen­an­teils u. a. bei Physio­ther­apie, Arznei­mit­teln, Hilfs­mit­teln

Unsere EmpfehlungAmbulante ZusatzversicherungBasis Absicherung 23,68 Euro/mtl.*
Der Tarif top fit erstattet bei medizinisch notwendiger ambulanter Heilbehandlung die Kosten für Heilpraktiker. Es werden 80% des Rechnungsbetrages bis max. 520 EUR pro Kalenderjahr übernommen. Auch Sehhilfen sind im Versicherungsschutz enthalten. Darüber hinaus wird die gesetzliche Zuzahlung für Heilmittel erstattet. Andere gesetzliche Zuzahlungen wie z.B. die für Arznei- und Verbandmittel sowie Hilfsmittel werden anteilig übernommen.
Auch bestimmte Schutzimpfungen einschließlich Impfstoffen vor privaten Auslandsreisen sind Bestandteil des Tarifes. Erstattet werden max. 105 EUR pro Versicherungsjahr.
Der Tarif top fit kann nur in Verbindung mit einem Zahnzusatztarif abgeschlossen werden.

Preisbeispiel: Ambulante Zusatzversicherung

Martin arbeitet im Büro und sitzt viel am PC, da sind Kopf-, Nacken- und Rückenschmerzen vorprogrammiert. Auch wenn Martin regelmäßige Übungen am Arbeitsplatz macht, bedeutet es nicht, dass ihm ein verspannter Nacken erspart bleibt. Gut, dass Martin frühzeitig eine ambulante Zusatzversicherung abgeschlossen hat, sie übernimmt Heilpraktikerkosten. Außerdem ist Martin Brillenträger. Im Tarif top fit der VGH erhält er auch noch einen Zuschuss für eine Sehhilfe.

Martins Ver­sicherungs­schutz bei der VGHMartin, 52 Jahre

"Am Arbeitsplatz den Kopf zu schnell bewegt: plötzlich ein stechender und ziehender Schmerz im Hals. Nacken verspannt – muss wohl zum Heilpraktiker."

23,68 Euro/mtl.*

Soviel kostet die Versicherung für Martin

  • *Info: Die angezeigten Preise wurden auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
  • Monatlicher Beitrag
  • Geburtsjahr zu versichernde Person Martin: 1972
  • Ausgewählter Tarif: Basis Absicherung top fit 30 - Ergänzungsschutz für gesetzlich Versicherte inkl. Zahnzusatzversicherung
  • Antragsteller Martin: zu versichernde Person und Versicherungsnehmer
Am­bu­lan­te Zu­satz­versicherung – un­sere Ta­rife im Über­blick

Hier sehen Sie die Leistungen in Kombination mit unseren Zahnzusatztarifen.

Top fit 90

Top fit 50

Top fit 30

Heil­prak­tiker
Kos­ten­über­nah­me von 80 % (bis zu 520 €) für Be­hand­lun­gen durch Heil­prak­ti­ker in­klu­si­ve ver­ord­ne­ter Arz­nei­mit­tel.
Seh­hil­fen
Bis zu 260 € al­le 36 Mo­na­te oder bei Ver­än­de­rung der Seh­schär­fe um min­des­tens 0,5 Diop­trien.
Zu­zahlungen und Vor­sor­ge
Kos­ten­be­tei­li­gung für sons­ti­ge Zu­zah­lun­gen in Hö­he von 90 % (bis 400 €) – z. B. für Arz­nei-, Ver­bands- und Hilfs­mit­tel, sta­tio­nä­re Kran­ken­haus­be­hand­lung so­wie für Glau­kom- und Haut­krebs­früh­er­ken­nung
Heil­mit­tel
Über­nah­me des ge­setz­li­chen Ei­gen­an­teils bei Heil­mit­teln und -be­hand­lun­gen, wie Licht-, Wär­me- und sons­ti­ge phy­si­ka­li­sche Be­hand­lun­gen, Mas­sa­gen so­wie me­di­zi­ni­sche Bä­der je­der Art.
Kur­ta­ge­geld
13 € je Tag, wäh­rend sta­tio­nä­rer Ku­ren und Sa­na­to­riums­auf­ent­hal­te der ge­setz­li­chen Kran­ken- oder Ren­ten­ver­si­che­rungs­trä­ger.
Aus­land­rei­se­schutz
Aus­lands­rei­se­schutz (am­bu­lant, sta­tio­när und Zahn) wäh­rend vor­über­ge­hen­der Rei­sen bis zu 6 Wo­chen Dau­er, inkl. der Mehr­kos­ten ei­nes me­di­zi­nisch not­wen­di­gen Rück­trans­ports.
Impfungen vor Ausland­rei­sen
Schutz­impfun­gen vor pri­va­ten Aus­lands­auf­ent­hal­ten (z. B. Cho­le­ra) bis zu 105 € pro Ver­si­che­rungs­jahr.
Zahn­er­satz und Ein­la­ge­fül­lungen
Zahn­er­satz wie z. B. Kro­nen, Brücken und Pro­the­sen.
Zahn­er­satz 50: max. Er­stat­tungs­leis­tung 50 % des Rech­nungs­be­trags.
Zahn­er­satz 30: max. Er­stat­tungs­leis­tung 30 % des Rech­nungs­be­trags.
Im­plantate
Zahn­er­satz 50: ma­xi­ma­le Er­stat­tungs­leis­tung 50 % des Rech­nungs­be­trags.
Zahn­er­satz 30: ma­xi­ma­le Er­stat­tungs­leis­tung 30 % des Rech­nungs­be­trags (Es gilt ein max. Rech­nungs­be­trag i. H. v. 2.000 € pro Jahr.).
In­lays
Zahn­er­satz 50: ma­xi­ma­le Er­stat­tungs­leis­tung 50 % des Rech­nungs­be­trags.
Zahn­er­satz 30: ma­xi­ma­le Er­stat­tungs­leis­tung 30 % des Rech­nungs­be­trags (Es gilt ein max. Rech­nungs­be­trag i. H. v. 400 € pro Jahr.).
Plas­tische Zahn­fül­lungen
Zahn­be­handlung 90: max. Er­stattungs­leistung 90 % des Rest­kosten­anteils Zahnersatz 50: max. Erstattungsleistung 50 % des Rechnungsbetrags
Profes­sionel­le Zahn­rei­ni­gung
Zahn­behandlung 90: 50 € pro Kalender­jahr für pro­fession­elle Zahn­reinigung (Pro­phylaktische Lei­stungen gehören hier zu den allge­meinen zahn­ärztlichen Leistungen.) Zahnersatz 50: 50 € pro Kalenderjahr für professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe
Kie­fer­ortho­pä­die bis Al­ter 18
Zahn­behandlung 90: max. Erstattungs­leistung 90 % des Rest­kosten­anteils (Es gelten weitere Höchst­grenzen.) Zahnersatz 50: max. Erstattungsleistung 50 % des Rechnungsbetrags
Allge­meine zahn­ärztliche Lei­stungen
Erstattungs­fähig sind 90 % des Rest­kosten­anteils.
Wurzel­behandlung
Erstattungsfähig sind 90 % des Restkostenanteils.
Parodont­ologische Lei­stungen
Erstattungsfähig sind 90 % des Restkostenanteils.
Chirur­gische Lei­stungen
Erstattungsfähig sind 90 % des Restkostenanteils.
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FAQ – die häufigsten Fragen zur am­bu­lan­ten Zusatz­ver­siche­rung
Warum ist eine ambulante Zusatzversicherung sinnvoll?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet Leistungen für eine Grundversorgung. Dabei müssen Sie sich häufig an den Kosten beteiligen, z. B. bei Physiotherapie, Arzneimitteln, Hilfsmitteln oder im Krankenhaus. An Brillen und Kontaktlinsen beteiligt sich die GKV in der Regel gar nicht mehr.

Die Tarife „top fit 90“, „top fit 50“ oder „top fit 30“ übernehmen diese Kosten teilweise oder auch komplett. Darüber hinaus beinhalten sie auch Leistungen für Glaukom- und Hautkrebsfrüherkennung, Auslandsreisekrankenschutz inkl. medizinisch notwendigen Rücktransports und Schutzimpfungen (bis zu 105 € pro Jahr) vor Auslandsreisen.

Welche Zusatzversicherung für Sie die passende ist - dabei helfen Ihnen unsere Berater weiter. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
In welchem Alter sollte eine ambulante Zusatzversicherung abgeschlossen werden?
Grundsätzlich ist es sinnvoll, wenn Sie sich möglichst frühzeitig absichern. Je früher Sie sich für eine Versicherung entscheiden, desto günstiger wird es. Denn das Eintrittsalter spielt – neben dem Gesundheitszustand – eine wichtige Rolle für Ihren Beitrag.

Andererseits gilt: Natürlich ist eine Absicherung auch dann sinnvoll, wenn Sie sich bereits zum "höheren Alter" zählen. Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern, welche Zusatzversicherungen zu Ihrer Lebenssituation passen.
Wo kann ich mich beraten lassen und wie kann ich eine am­bu­lan­te Zusatz­ver­siche­rung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Was ist im Leistungsfall zu tun?
Haben Sie bereits eine Rechnung vorliegen?
Die Belege können Sie bequem über die App "VGH Gesundheit" (nähere Informationen unter www.vgh.de/apps) einreichen oder im Bereich „Kundenservice Krankenversicherung“ hochladen.

Alternativ können Sie die Unterlagen auch in Ihrer VGH Vertretung/Sparkasse abgeben oder formlos per Post an uns schicken.

Sie möchten wissen, ob eine bestimmte Behandlung abgesichert ist?
Wenden Sie sich am besten telefonisch an unser Team aus der Leistungsabteilung, das Ihnen gerne weiterhilft. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr unter 0511 – 362 4407.
Besteht sofort Leistungsanspruch?
In der privaten Krankenversicherung bestehen in der Regel Wartezeiten.

Die Wartezeit ist eine festgelegte Zeitspanne zwischen Vertragsbeginn und dem Beginn des Leistungsanspruches.

Für alle Leistungen im Tarif „top fit“, die nicht die zahnärztliche Behandlung betreffen, besteht eine Wartezeit von 3 Monaten. Für die zahnärztlichen Leistungen beträgt die Wartezeit 6 Monate.
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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Pro­vin­zial Kran­ken­ver­si­che­rung Han­no­ver AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRB: Han­no­ver 59699.

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