Unser Rückhalt für kleine und große Weltentdecker

Der VGH Unfallschutz

Der VGH Unfallschutz

Alle vier Sekunden passiert ein Unfall. Eine Un­acht­samkeit und plötz­lich ändert sich alles. Der VGH Unfall­schutz hilft Ihnen, die finan­ziellen Folgen von schweren Ver­letz­ungen zu tra­gen.

Ihre Vorteile
01

Weltweiter Schutz, rund um die Uhr – in Be­ruf und Frei­zeit


02

Kapital­zahl­ung, wenn nach einem Un­fall körper­liche Be­einträ­chtig­ungen zurück­bleiben


03

Das Extra: Ihr persön­licher Lei­stungs­lotse bzw. Lei­stungs­lotsePlus

VGH Unfallschutz – Unser Trio für Sie und Ihre Liebsten

Basis

Komfort

Premium

Beitrag pro Monat
4,71 €*
11,55 €*
13,24 €*
In­validitäts­leistung
Kapitalzahlung, wenn Sie nach einem Unfall bleibende gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden.
ab 20 % Invalidität
ab 0,1 % Invalidität
ab 0,1 % Invalidität
Sofortleistung bei Diagnosestellung, z.B. Kreuzbandriss
Bei bestimmten Verletzungenerhalten Sie die Leistung von uns direkt nach der Diagnosestellung durch einen Facharzt.
Todesfallleistung
Bei einem unfallbedingten Todesfall oder auch bei Verschollenheit zahlen wir die vereinbarte Summe – eine wichtige Absicherung für Hinterbliebene.
optional
optional
optional
Lebenslange Unfall-Rente
Die monatliche Rente erhalten Sie nach einem Unfall mit bleibenden Beeinträchtigungen lebenslang. Damit können Sie Gehaltseinbußen auffangen und Ihren Lebensstandard aufrechterhalten.
optional
ab 50 % Invalidität
optional
ab 50 % Invalidität, Verdoppelung
ab 90 % Invalidität
Krankenhaustagegeld Verdoppelung ab dem 4. Tag
Ein vereinbartes Krankenhaustagegeld wird für die Tage gezahlt, die Sie unfallbedingt im Krankenhaus liegen (max. für 3 Jah¬re). Ab dem 4. Tag verdoppelt sich das Krankenhaustagegeld. Kinderfreundliche Regelung: Nach einem Unfall ihres Kindes (bis 10 Jahre) übernachten Eltern dank Rooming-in-Leistung mit im Krankenhaus.
optional
optional
Anrechnung von Vorerkrankungen im Leistungsfall (Mitwirkung)
In unserem VGH Unfallschutz werden vorhandene Erkrankungen bei der Leistungsprüfung erst berücksichtigt, wenn diese bei den Unfallfolgen zu mehr als 25% bzw. 60 % mit gewirkt haben. Im VGH Unfallschutz Premium werden Vorerkrankungen nicht berücksichtigt.
ab 25 %
ab 60 %
keine Anrechnung
Leistungslotse
Mit dem Leistungslotsen bzw. LeistungslotsenPlus bietet Ihnen der VGH Unfallschutz das Mehr an Leistung – und jemanden, der Sie im Falle eines Unfalls auffängt, berät und bei allen Herausforderungen hilft.
Leistungslotse
LeistungslotsePlus
LeistungslotsePlus
Zusätzliche Leistungen, z. B. kosmetische Operationen, Bergungskosten, Sofortleistung bei Frakturen und Bänderrissen
Für jede versicherte Person sind bestimmte Leistungen einfach mitversichert. So zahlen wir z. B. bei einer Fraktur oder einem Bänderriss direkt nach Diagnosestellung 200 €.
Erweiterter Unfallbegriff
Wir leisten nicht nur bei „klassischen“ Unfällen, sondern z. B. auch bei: Impfschäden, Nahrungsmittelvergiftungen, Unfällen durch Bewusstseinsstörungen und Zeckenstichen.
Hinweis
*Die Preise sind als un­ver­bind­li­che Bei­spie­le zu ver­ste­hen und wur­den auf Grund­la­ge der fol­gen­den An­nah­men be­rech­net:
  • Versicherungsbeginn: morgen
  • Zahlweise: mo­nat­lich
  • 25-jährige kaufmännische tätige Person
  • Dauer: 3 Jahre Ver­trags­lauf­zeit (10 % Dauer­nach­lass ent­hal­ten)
  • Inkl. Ver­si­che­rung­steuer: zur­zeit 19 %
  • Invaliditäts­leis­tung 75.000 € mit 350 % Pro­gres­sion
Wir beraten Sie gerne
Warum ist eine private Unfallversicherung wichtig und für wen

Wussten Sie, dass 76 %* aller Un­fälle nicht durch die gesetz­liche Unfall­ver­sicherung ab­ge­deckt sind? Die gesetz­liche Unfall­ver­sicherung sichert nur bei Un­fällen auf dem Arbeits­weg, währ­end der Arbeit und in der Uni oder Schule ab! Weder im Haus­halt noch in der Frei­zeit oder auf privaten Rei­sen sind Sie ver­sichert. Ist ein Familien­mit­glied nach einem Un­fall sogar auf einen Roll­stuhl ange­wiesen, kann ein Haus­umbau finanzielle Sorgen machen. Der VGH Unfall­schutz schließt diese Ver­sorgungs­lücke.

Was kostet Sie ein barrierefreies Leben?
Ihr Leistungs­lotseWir lotsen Sie auch durch schwere Zeiten

Ein Un­fall kann Sie vor beson­dere Heraus­forder­ungen stellen. Heraus­forder­ungen, die der VGH Leistungs­lotse Ihnen ab­nimmt. Er klärt alle not­wendigen Fragen und unter­stützt Sie von An­fang an. Er steht Ihnen hilf­reich zur Seite. Der Unfall ist pas­siert und der Schock sitzt tief? Wir sind für Sie da. Unser Lei­stungs­lotse nimmt im Fall der Fälle direkt mit Ihnen Kon­takt auf.

  • Indi­viduelle Unter­stützung ab dem Tag der Unfall­meldung
  • Telefon­ische Be­glei­tung Ihres Heilungs­pro­zes­ses. So kön­nen Stör­ungen früh­zeitig er­kannt und darauf rea­giert werden.
  • Ermittlung Ihres jeweiligen Hilfe- und Unter­stützungs­be­darfs
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VideoDer Leistungslotse für die Unfallversicherung
Ihr LeistungslotsePlus im VGH Unfallschutz

Der VGH LeistungslotsePlus in unserem VGH Unfallschutz Komfort und Premium bietet Ihnen zudem noch viele weitere Leistungen, um Ihnen im Fall der Fälle das Leben zu erleichtern.

Ihr persönliches Reha-Management
Damit Sie schnell wieder auf die Beine kommen, unter­stützen wir Sie mit einem Reha-Manager: Ihrem persön­lichen Unter­stützer, der z. B. für Sie mit Ärzten spricht oder dafür sorgt, dass Sie beste medizin­ische Ver­sor­gung er­halten.
  • Indivi­duelle Unter­stütz­ung durch persön­lichen Reha-Manager
  • Medizin­ische Reha-Be­ratung
  • Hilfs­mittel­ver­sorgung
  • Mobilitäts­sicherung
  • Wohnungs­beratung
  • Berufl­iche Reha-Bera­tung
  • Pflege­beratung
Hilfs- und Pflegeleistungen bei Ihnen Zuhause
(Assistance-Lei­stungen)
Haus­halts­nahe Hilfs­leistungen wie z. B.:
  • Menü-, Einkaufs- oder Wäsche­service
  • Fahr- und Begleit­service
  • Garten­pflege
  • Hilfe- und Pflege­lei­stungen für pflege­bedürftige Part­ner oder Verwandte

Für junge Familien z. B.:
  • Kinder­not­be­treuung (z. B. Hausaufgaben)
  • Ver­sorg­ung mit einem Mittag­essen
  • Lei­stungen für Ge­schwister­kinder
Das Extra-Plus für Familien – unser Sorgen­fres­ser
Für Familien bzw. Eltern mit einem ver­un­fallten Kind haben wir ein weiteres Leistungs-Plus: den VGH Sorgen­fresser. Um Ihrem Kind und Ihnen die schwere Zeit nach einem Unfall zu erleichtern, organi­sieren wir Hilfen zur Ab­lenkung, wie z. B.:
  • Ein Tablet, um Kontakt mit der Familie halten zu können
  • Ein 3-monatiges Streaming-Abo
FAQ – die häufigsten Fra­gen zur Un­fall­versicherung
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus einer Unfallversicherung in Anspruch nehmen möchte?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Unfall-Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater.
Wie kann ich eine Unfallversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Welche Unfälle sind bei der VGH Unfallversicherung versichert?
Wir leisten nicht nur bei „klassischen“ Unfällen – also bei Ereignissen, die von außen auf den Körper einwirken – sondern z. B. auch bei: erhöhter Kraftanstrengung, Unfällen durch Eigenbewegungen (Bauch- und Unterleibsbrüche), Unfällen durch Herzinfarkt oder Schlaganfall, Nahrungsmittelvergiftungen, Erfrierungen, tauchtypischen Krankheiten, Ertrinken oder Ersticken unter Wasser, bestimmten Infektionen, Impfschäden und Insektenstichen (auch Zeckenstichen), Unfällen durch Geistes- und Bewusstseinsstörungen (z. B. Krampfanfälle, Epilepsie). Was außerdem in der Unfallversicherung versichert ist, finden Sie in unserer Produktübersicht.
Was bedeutet Invalidität und wie hoch soltte die Invaliditätssumme sein?
Eine Invalidität liegt dann vor, wenn nach einem Unfall eine Beeinträchtigung zurückbleibt, die die körperliche und/oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft, d. h. voraussichtlich länger als 3 Jahre, einschränkt. Wie hoch die Invaliditätssumme Ihres Vertrags sein sollte, ist dabei sehr individuell. Für eine erste Orientierung können Sie von einer Mindestversicherungssumme in der Höhe von fünf Jahresnettogehältern (mind. 75.000 €) ausgehen. Nutzen Sie von daher unbedingt ein persönliches Beratungsgespräch, um realistisch Unfallrisiken und mögliche Unfallfolgen einschätzen zu können. Ihre vereinbarte Kapitalleistung erhalten Sie bereits ab 1 % Invalidität, sofern die Invalidität bzw. Beeinträchtigung spätestens 12 Monate nach dem Unfall eintritt und innerhalb von 18 Monaten von einem Arzt festgestellt und bei der VGH geltend gemacht wird. Die Höhe der Leistung legt wiederum die Gliedertaxe in unseren Unfallversicherungs-Bedingungen fest, über die wir den Invaliditätsgrad ermitteln. Konkret listet die Gliedertaxe auf, wie viel Prozent der Versicherungssumme bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit gezahlt wird.
Welchen Einfluss hat der Progressionsfaktor auf meinen Versicherungsschutz?
Eine Progression können Sie auf Wunsch vereinbaren. Die Wahl besteht zwischen 350 % und 500 % und gilt ab einem Invaliditätsgrad von 25 %. Über diese Progression steigt die Kapitalzahlung überproportional im Verhältnis zum Invaliditätsgrad. Je schwerer also die Folgen nach einem Unfall sind, desto höher fällt die Kapitalzahlung aus. Insofern ist es durchaus sinnvoll, eine Progression zu vereinbaren, da in der Regel mit der Schwere des Unfalls auch der finanzielle Bedarf steigt.
Wie lange sind die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen?
Die Mindestlaufzeit beträgt 1 Jahr, wobei sich vorausschauendes Handeln lohnt: Bei Abschluss eines 3-Jahres-Vertrags erhalten Sie einen Nachlass von 10 %. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.
Beeinflusst die Zahlung einer Unfall-Rente in der (Kinder-)Unfallversicherung die Ansprüche auf andere Leistungen?
Das kommt darauf an. So erhalten Kinder Leistungen wie eine unentgeltliche Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Doch sobald ein bestimmtes Alter des Kindes oder gewisse Einkommensgrenzen überschritten werden, können diese Leistungen entfallen. Auch eine Rentenleistung aus der privaten Unfallversicherung (Unfall-Rente bzw. KinderPlus) gilt als Einkommen und kann die Ansprüche auf die unentgeltliche Mitversicherung unter Umständen mindern.
Magazin "Wissenswertes"
Einkommensschutz und Unfall

Zack! Ein Unfall!

Haushaltsunfälle passieren schnell mal. Wie Sie Unfälle in der Freizeit oder zu Hause vermeiden, erfahren Sie im VGH-Magazin.
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Als ak­ti­ves Mit­­glied der frei­­wil­­li­gen Feuer­­wehr und der Ab­­tei­­lung Feuer­­wehr­­mu­sik im Lan­­des­­feuer­­wehr­­ver­­band Nie­der­­sach­­sen e.V. er­­hal­­ten Sie bei uns Un­fall­­schutz zu be­­son­­ders güns­ti­gen Kon­di­tio­nen.

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Ob Autounfall, lang­wie­ri­ge Krank­heit oder kom­pli­zier­ter Kno­chen­­bruch – bei län­ge­rer Krank­heit dro­hen Ih­nen er­­heb­li­che Ein­­kom­mens­­ein­bußen. Da­rum ist ei­ne Ab­­si­che­rung für je­den sinn­voll – be­son­ders für Selbst­­stän­di­ge und Frei­­be­ruf­ler, die oft gar kei­ne Leis­tun­gen er­hal­ten.
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Sie übernehmen täglich Ver­ant­wor­tung für Ih­re Fa­mi­lie, möch­ten, dass es ihr gut geht. Doch was ist, wenn Sie un­er­war­tet ster­ben? Sind Ih­re An­ge­hö­ri­gen dann fi­nan­ziell ver­sorgt? Ist z. B. die Im­mo­bi­lien­fi­nan­zie­rung oder die Aus­bil­dung der Kin­der ge­si­chert? Sor­gen Sie vor und si­chern Sie mit der Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung die fi­nan­ziel­le Le­bens­grund­la­ge Ih­rer Fa­mi­lie!

Wir sind für Sie da!

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