Bau­leistungs­versicherung

Sicher in der gesamten Bauzeit

Die Bau­leistungs­versicherung der VGH

Der Bau eines ei­ge­nen Hau­ses ist ei­ne große Her­aus­for­de­rung, ein Aben­teuer, aber auch ei­ne ho­he fi­nan­ziel­le Be­las­tung für je­den Bau­herrn. Teure Schä­den durch Na­tur­ge­wal­ten oder un­will­kom­me­ne Gäs­te kön­nen Sie wäh­rend der Bau­pha­se nicht aus­schließen. Mit der Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung ist Ih­re Kal­ku­la­tion si­cher. Sie über­nimmt das fi­nan­ziel­le Ri­si­ko bei un­vor­her­seh­ba­ren Sach­schä­den am ent­ste­hen­den Ge­bäu­de.

Ihre Vorteile
01

Sicherheit für die Fer­tig­stel­lung des Ge­bäu­des durch Mit­ver­si­che­rung al­ler am Bau be­tei­lig­ten Un­ter­neh­men


02

Schutz vor ex­tre­mer Wit­te­rung, Bös­wil­lig­keit oder Van­da­lis­mus und Dieb­stahl von be­reits fest in­stal­lier­ten Bau­tei­len


03

Finanzielle Si­cher­heit für Bau­her­ren zum Schutz der ei­ge­nen Exis­tenz

Vor diesen Gefahren und Schäden schützt die Bauleistungsversicherung
FAQ – die häufigsten Fra­gen zur Bau­leis­tungs­versicherung
Wie kann ich eine Bauleistungsversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Was beinhaltet die Bauleistungsversicherung genau?
Als Bauherr sind alle Bauleistungen im Rahmen Ihres Neu-, Um- oder Anbaus inklusive Ihrer Eigenleistungen, Baumaterialien und Bauteile einschließlich der festen Gebäudebestandteile wie Türen und Fenster, Heizkörper und Waschbecken und Außenanlagen wie z. B. Pflasterungen, Zuwegungen, Terrassen, Müll- und Fahrradplätze (ausgenommen Gartenanlagen und Pflanzen) versichert. Die Baustelleneinrichtung, Ihre Zeichnungen und Pläne, Baugeräte, sämtliche Werkzeuge und Fahrzeuge sind nicht versichert. Auch den Personenschaden schließt die Bauleistungsversicherung nicht ein.
Was wird bei einem Schaden ersetzt?
Ersetzt werden sämtliche Leistungen, die erforderlich sind, um den Zustand vor Eintritt des Schadens wiederherzustellen. Dazu zählen auch Aufräumkosten und Kosten, die für die Trocknung durchfeuchteter Gebäudeteile notwendig sind.
Ab wann besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Baubeginn, frühestens jedoch mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Er endet ebenfalls mit dem vereinbarten Zeitpunkt, ggf. schon mit der Bezugsfertigkeit, nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder mit dem Tag der behördlichen Gebrauchsabnahme.
Was ist nicht mitversichert?
Es besteht kein Versicherungsschutz bei Schäden durch: Vorsatz des Bauherrn, der am Bau beteiligten Unternehmen und deren Repräsentanten, normale Witterungseinflüsse, normale Wasserführung oder normale Wasserstände von Seen, Bächen usw., Diebstahl lagernder Baumaterialien, Kriegsereignisse oder innere Unruhen, Terrorakte, Kernenergie, Brand, Blitzschlag und Explosion.
Schützt die Bauleistungsversicherung auch vor Schäden durch Brand oder Blitzschlag?
Nein, dafür empfehlen wir Ihnen die Wohngebäudeversicherung. Mit ihr bekommen Sie schon während der Bauzeit kostenfreien Versicherungsschutz gegen Feuerschäden bis zu 12 Monaten. Sobald das Haus bezugsfertig ist, wird der komplette Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung wirksam.
Bin ich auch abgesichert, wenn die Baufirma insolvenz anmeldet?
Indirekt ja. Da die am Bau beteiligten Firmen über die Bauleistungsversicherung mitversichert sind, schützt diese die Baufirmen indirekt vor einer Insolvenz. Die Bauleistungsversicherung versichert Schäden an den Lieferungen für das entstehende Gebäude und den bereits erbrachten Leistungen.
Was passiert bei Pfusch am Bau
Ein durch unsachgemäße Arbeiten entstandener Sachschaden am Gebäude ist mitversichert. Andernfalls kommt die Haftpflichtversicherung Ihrer Baufirma oder des betroffenen Handwerkers für den Schaden auf.
Downloads zur Bauleistungsversicherung der VGH
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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

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