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FAQ – alles zur Zahnzusatzversicherung

Was sind Inlays?
  • Unter einem Inlay versteht man eine Zahnfüllung, die in einen Zahn eingeklebt wird. Das Besondere: Ein Inlay ist ein passgenaues Werkstück aus dem zahntechnischen Labor. Ein Inlay kann aus Materialien wie Gold, Keramik oder Kunststoff bestehen. Beim Inlay ist die Kaufläche des Zahns meist nicht vollständig bedeckt.

Welche Zahnzusatzversicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Zahnzusatzversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen möchte?
  • Melden Sie bequem und einfach den Leistungsanspruch aus der Zahnzusatzversicherung bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für wen ist eine Zahn­zusatz­ver­siche­rung wich­tig?
  • Für al­le ge­­setz­­lich Ver­si­­cher­­ten, denn die ge­­setz­­li­­che Kran­­ken­­ver­­si­­che­­rung (GKV) bie­­tet nur noch ei­­ne Grund­­ver­­sor­­gung und Fest­­kos­­ten­­zu­­schüs­­se für ei­­ne Stan­­dard­­ver­­sor­­gung. Nicht al­le me­­di­­zi­­nisch auch sinn­­vol­­len Be­­hand­­lun­­gen wer­­den von der GKV be­­zahlt.
Was spricht für den Ab­schluss ei­ner Zahn­zu­satz­ver­siche­rung?
  • Größe­re Zahn­be­hand­lun­gen und erns­te Zahn­schä­den kön­nen Sie in je­dem Al­ter tref­fen – auch wenn Sie bis­her völ­lig ge­sun­de Zäh­ne hat­ten. Zahn­bett- und Zahn­fleisch­ent­zün­dun­gen oder gar Un­fäl­le kön­nen schon in jun­gen Jah­ren ei­ne teu­re Be­hand­lung not­wen­dig ma­chen. Da­rum ist ei­ne Ab­siche­rung für je­den wich­tig!
Ist eine Zahn­zusatz­ver­siche­rung auch für Kin­der sinn­voll?
  • Auch für Kin­der und Ju­gend­li­che emp­fiehlt sich der Ab­schluss ei­ner Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung. Denn durch ei­nen Un­fall oder kie­fer­or­tho­pä­di­sche Be­hand­lun­gen fal­len schnell ho­he Kos­ten an.

    Bei vie­len Kin­dern und Ju­gend­li­chen sind aus me­di­zi­ni­schen Grün­den kie­fer­or­tho­pä­di­sche Maß­nah­men nö­tig. Denn was jetzt ver­säumt wird, be­glei­tet Ih­re Kin­der un­ter Um­stän­den ein Le­ben lang. Hin­zu kommt, dass die güns­ti­gen Bei­trä­ge die Ent­schei­dung für die­sen wich­ti­gen Schritt leicht ma­chen.

    Ein wei­te­rer Plus­punkt: Wir leis­ten auch schon in den kie­fer­or­tho­pä­di­schen In­di­ka­tions­grup­pen I und II, in de­nen die GKV noch kei­ne Zah­lun­gen vor­sieht.
Gibt es Wartezeiten, bis der Ver­siche­rungs­schutz wirkt?
  • Bei un­se­ren Zahn­zu­satz­ta­ri­fen be­trägt die Warte­zeit nur 6 Mo­na­te.
Bis zu welchem Betrag werden mei­ne Kos­ten er­stat­tet (Zahn­staffel)?
  • Treue zahlt sich aus! Je län­ger der Ver­trag läuft, des­to mehr Kos­ten wer­den er­stat­tet. Für un­se­re Zahn­er­satz­ta­ri­fe gilt die fol­gen­de Zahn­staf­fel:
    1. Ver­si­che­rungs­jahr bis zu 500 €
    2. Ver­si­che­rungs­jahr 750 €
    3. Ver­si­che­rungs­jahr 1.500 €
    4. Ver­si­che­rungs­jahr 2.000 €
    5. Ver­si­che­rungs­jahr 3.000 €
    ab 6. Ver­si­che­rungs­jahr 10.000 €
    Bei Un­fäl­len ent­fal­len die Höchst­sät­ze. Für ein­zel­ne Leis­tun­gen gel­ten wei­te­re Höchst­gren­zen.
    Für den Zahn­be­hand­lungs­ta­rif 90 er­hal­ten Sie nach Ab­lauf der War­te­zeit die vol­len Ta­rif­leis­tun­gen (kei­ne Zahn­staf­fel).

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FAQ

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Zahnzusatz­­ver­sicher­ung

Wer­den Sie Pri­vat­pa­tient beim Zahn­arzt. Das geht ganz ein­fach mit un­se­ren Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen. Zahn­arzt­be­su­che be­las­ten schnell den ei­ge­nen Geld­beu­tel. Sinn­vol­le me­di­zi­ni­sche Leis­tun­gen er­stat­tet die ge­setz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung oft­mals nicht oder nur teil­wei­se. Mit ei­ner Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung schüt­zen Sie sich vor ho­hen Zu­zah­lun­gen.

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Ambulante Zusatz­versicherung

Wenn Sie sich für einen Zahnzusatztarif ent­schei­den, ha­ben wir als Er­gän­zung ein in­te­res­san­tes An­ge­bot für Sie. Mit dem Ta­rif „top fit“ ver­rin­gern Sie Ih­re Zu­zah­lun­gen für am­bu­lan­te Heil­be­hand­lun­gen und si­chern sich zu­sätz­lich vie­le Leis­tun­gen, die von der ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung nicht mehr ge­zahlt wer­den.

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Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.